Streif

[920] Streif, 1) (Streife), ein schneller Zug mehrer Personen in eine Gegend, bes. der Soldaten, um Beute zu machen, u. der Polizei, um verdächtige Personen einzufangen; 2) (Streifen), ein im Verhältniß schmaler u. langer Körper; so S. der Iris, s. Auge 1) a) f) bb); S. des Grimmdarms, so v.w. Stränge des Grimmdarms, s. Darm 2) B) b); 3) Stück einer Fläche zwischen zwei Parallellinien; 4) in gewebten Zeugen eine breite Linie von anderer Farbe od. anderem Muster; 5) die breiten Glieder des Unterbalkens od. Architravs; 6) (Her.), so v.w. Balkenstreif, s.u. Balken 3); 7) in Ravensberg ein Getreidemaß, hält 2096 Pariser Cubikzoll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 920.
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