Stock

[224] Stock, auch Capital-Stock (einer Eisenbahn), ist die englisch-amerikanische Bezeichnung für das Aktienkapital. Der S. wird eingeteilt in Shares (Aktien). Der Besitzer einer Share hat das Recht auf einen entsprechenden Anteil an den Reinerträgen des Unternehmens, sofern solche herausgewirtschaftet sind. Die Gesamtheit der Aktionäre (stockholders) bildet die Vertretung der Gesellschaft. Bei Beschlüssen gilt in den Vereinigten Staaten von Amerika als Regel, daß jede Aktie eine Stimme hat. Um die Verwaltung einer Bahn in die Hand zu bekommen, genügt also eine Aktie über die Hälfte.

Man unterscheidet in den Vereinigten Staaten von Amerika: Common stock und preferred oder guaranteed stock. Der letztere hat einen Vorzugsanspruch auf Dividende bis zu einer gewissen Höhe vor dem ersteren, entspricht also im wesentlichen dem deutschen Stamm prioritätskapital. Es gilt als Regel, daß Vorzugs dividenden für die Jahre, in denen überhaupt keine oder ungenügende Reinerträge erzielt sind, aus den Erträgen späterer Jahre voll nachbezahlt werden müssen, bevor die Besitzer des Stammaktienkapitals (ordinary stockholders) irgend einen Anspruch auf Dividende haben (s. Rorer, The law of Railways, Kap. III, Bd. I, S. 93 ff.).

v. der Leyen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 224.
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