Ceremonienmeister

[825] Ceremonienmeister, 1) der Hofbeamte, welcher für die Beobachtung des Ceremoniels im Allgemeinen zu sorgen hat, od. bei einer besonderen Feierlichkeit dasselbe durch ein Programm anordnet; 2) der Logenbeamte, welcher auf die Beobachtung des Ceremoniels sieht, s.u. Freimaurerei; 3) ein griechischer Kirchendiener, der in der Kirche auf Ordnung sieht u. etwa ausgezeichnete Personen am Eingange empfängt u. zu ihren Plätzen führt; 4) s. Ceremoniarus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 825.
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