Krone [1]

[835] Krone, 1) eigentlich so v.w. Kranz, bes. kreis od. kranzförmiger Kopfschmuck königlicher Personen, meist von Gold od. Silber u. mit edeln Steinen u. Perlen besetzt. Die Bezeichnung der Herrscherwürde mit K-n ist sehr alt; schon Salomo wird mit einer Krone erwähnt. Doch waren die K-n damals mehr Kopfbinden, welche später Diademe u. Tiaren wurden. Schon während des römischen Kaiserreichs wurde das Diadem in eine wirkliche ringförmige K. verwandelt; doch sollte dieselbe auch noch einen geflochtenen Kranz nachahmen, wie wenigstens die im Anfang des Mittelalters vorkommenden vier od. acht Blättchen, welche sich über die K. erhoben, zu beweisen scheinen. Oben geschlossene K-n mit Bügeln waren der Geschmack der byzantinischen Kaiser. Karl der Große führte die Bügel der von ihm gebrauchten K. wieder ein, u. die noch vorhandene deutsche Kaiserkrone, welche von ihm od., der in Perlen gestickten Inschrift am Bügel gemäß, von Konrad II. herstammen soll, scheint dies zu beweisen. Der untere Theil derselben besteht aus etwa 8 Zoll hohen Goldplatten, welche oben nach byzantinischem Geschmack in halben Bogen endigen u. mit Edelsteinen besetzt sind, oben auf dem Bügel ruht ein kleiner Reichsapfel. Die jetzigen K-n bestehen immer aus zwei Haupttheilen, dem goldenen Reise, welcher auf mannichfache Weise verziert ist, u. aus dem, was über demselben steht, als Blätter, Zinken mit u. ohne Perlen, Lilien, Kreuze, Bogen, die meist einen Reichsapfel tragen. Der Papst trägt eine dreifache K., s. Tiara. Die K-n zerfallen heraldisch in A) wirkliche u. B) heraldische K-n, die letzteren in a) Standes- u. b) Ehrenkronen Die ersten sind aa) kaiserliche K-n[835] wovon die deutsche Reichs- u. Hauskrone, die russische u. die französische zu bemerken sind. Alle sind geschlossen, in neuerer Zeit werden sie durch 4 bis 8 Bügel geschlossen; bb) die alten königlichen K-n waren offene Reise mit einigen Blättern dazwischen, großen Perlen u. vier zuweilen auch acht Bogen, entweder mit dem Reichsapfel od. einer anderen Figur gegipfelt. Die Großherzöge bedienen sich im Wappen der königlichen K-n, welche seit dem Wiener Congreß auch die anderen souveränen Fürsten mit dem Herzogthum darin führen. Die Prinzen von Geblüt haben in einigen Ländern K-n von bestimmten Formen, in anderen die K. ihres Hauses; cc) die päpstliche K. s. Tiara; dd) die ältere französische Heraldik gab auch den Marquis, Grafen, Vicedomen, Vicomten u. Baronen eine K. von bestimmter Form, welche auch in Deutschland die allgemeinere geworden ist. Auch die englische Heraldik hat bestimmte Formen für die K. der Dukas, Marquises, Earls, Viscounts u. Barons, die man auch in Deutschland, bes. in Hannover, häufig angewandt findet. c) Zu den bloßen Ehrenzeichen rechnet man jede K., welche aufhört einen Stand zu bezeichnen, wie man sie in manchen Wappen des höheren Adels findet, u. jedesmal die, welche auf den des niederen Adels gefunden wird; dazu werden aber am häufigsten die oben angegebenen alten königlichen K-n benutzt. Die Stelle der K-n im Wappen ist über dem oberen Schildesrand, sowohl des Haupt- als des Mittelschildes, bald unmittelbar auf einem Helm, der bald schwebend, bald den Wappenmantel haltend ist. Zuweilen muß die K. Helme tragen; ursprünglich eine italienische Weise, jedoch auch in Deutschland angenommen; 2) die Person des Monarchen u. die ihn in der Regierung durch seinen Auftrag vertretenden Beamten u. ihre Regierungsgrundsätze u. Maßregeln; 3) Theil eines gefaßten Edelsteines, welcher über dem Kasten hervorragt; 4) der obere Theil von etwas, so der Berge, Brustwehr, Deich, Wehr, Gehörn, Buchdruckerpresse, Trepan, Gipfel u. Bäume; 5) so v.w. Blumenkrone, s. Blüthe II. A); 6) so v.w. Lichtkranz, s. Hof (Meteorol.) u. unter Polarlichter; 7) (Math.), so v.w. Kreisring; 8) ein Goldgewicht = 70 holländische As; 9) der untere Theil des Pferdefußes, über dem Huf, wo die letzten Haare (die Kronenhaare) sich kronenartig über den Huf schlagen; sie soll nicht zu weich sein u. glatt u. eben sich an den Huf anschließen; vgl. Kronbein; 10) der wulstige Rand an der Eichel des männlichen Gliedes, s.u. Genitalien. A) b) cc).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 835-836.
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