Krone

[665] Krone, vom lat. corona, Kranz, goldener Reif mit Bügeln, mit Perlen u. Edelsteinen geziert, Zeichen der monarchischen Würde. Die Kaiser-K.n haben 4–8 Bügel und den Reichsapfel, und sind geschlossen; die Königs-K.n haben die gleiche Anzahl Bügel u. den Reichsapfel, die päpstl. K. besteht aus 3 goldenen Reifen um die Tiara (s. d.). Die Würden des Lehenadels haben ebenfalls K.n, die aber nur im Wappen getragen werden. Die Krönung ist der feierliche Act, wobei der neue Monarch die K. zum erstenmale trägt, welche ihm ein kirchlicher Würdenträger mit bedeutsamen Ceremonien und Gebet aufsetzt. Kronämter, im Mittelalter und theilweise auch in späterer Zeit die höchsten Staatsämter, gewöhnlich mit Ehrendiensten verbunden, bisweilen erblich. Krondomänen, Krongüter, Güter, die der Monarch entweder als unveräußerliches Familiengut oder als reines Privateigenthum besitzt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 665.
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