Wiener Congreß

[191] Wiener Congreß. 1) Im Ersten Frieden von Paris (30. Mai 1814) war festgesetzt worden, daß zwei Monate nach Abschluß desselben, also zu Anfang Augusts, in Wien ein Congreß von Gesandten derjenigen Mächte, welche gegen Napoleon verbündet gewesen waren, abgehalten u. auf demselben die Verhältnisse Europas neu geordnet werden sollten. Der Anfang wurde jedoch verschoben u. erst Mitte September trafen die Fürsten u. Minister in Wien ein, worauf am 20. Sept. 1814 der Congreß eröffnet wurde. Anwesend waren von Fürsten namentlich der Kaiser von Rußland, die Könige von Preußen, Baiern u. Württemberg; die Hauptabgeordneten der Staaten waren für Österreich Fürst Metternich u. Freih. Johann Philipp von Wessenberg, für Rußland Graf Nesselrode, für England Lord Castlereagh, für Preußen Fürst Hardenberg u. W. Humbold, für Frankreich Fürst Talleyrand, für Schweden Baron Löwenhielm, für Spanien Graf Labrador, für Portugal Graf Palmella, für Baiern Fürst Wrede, für Württemberg Graf Wintzingerode etc. Außerdem waren noch viele andere fürstliche Personen zugegen, so wie die kleinsten deutschen Fürsten u. selbst die Reichsstädte durch Abgeordnete vertreten waren, so daß die Zahl der diplomatischen Personen sich auf 450 belief. Auf dem Congreß sollte ein neues Staatensystem gebildet werden. Die Wiederherstellung der österreichischen u. preußischen Monarchie in ihrem alten Umfange, die Verhältnisse des Königreichs Sachsen, die Angelegenheiten des übrigen Deutschlands, Polens u. Italiens, die Begründung des Königreichs der Niederlande, die Beilegung der Wirren zwischen Neapel u. Sicilien etc. sollten auf ihm entschieden werden. Bes. schwierig wurden die Verhältnisse Deutschlands durch die Ansprüche, welche Rußland auf das ganze Herzogthum Warschau machte, denn dadurch wurde Preußen genöthigt seine Gebietsentschädigungen in Deutschland zu suchen, u. wenn auch durch die Abtretungen von Seiten Frankreichs das linke Rheinufer vom sonstigen Deutschen Reiche u. ein Stück von Westfalen, nebst dem Großherzogthum Berg, disponibel waren, so reichte dieses doch nicht zu, u. Preußen verlangte daher das Königreich Sachsen. Auch Baiern wollte für die Abtretung Tyrols, Salzburgs u. des Innviertels an Österreich, in dem Vertrag von Ried, entschädigt[191] sein. In Italien war Joachim Murat, König von Neapel, in der letzten Zeit mit Österreich verbündet, in Besitz von Neapel u. gedachte dasselbe zu behaupten. Genua war in einem geheimen Artikel des Pariser Friedens dem Könige von Sardinien zugesprochen, fast zu derselben Zeit hatte aber Lord Bentinck die alte Republik Genua wieder hergestellt. Norwegen protestirte gegen die Verbindung mit Schweden, Sachsen gegen die Abtretung an Preußen u. mehre durch den Rheinbund mediatisirte Fürsten drangen auf Wiederherstellung ihrer Selbständigkeit. Zunächst wurden zwei Ausschüsse niedergesetzt, welche die Arbeiten des Congresses vorbereiten sollten, der eine für die europäischen, der andere für die deutschen Angelegenheiten. Der europäische Ausschuß bestand aus den Abgeordneten von Österreich, Rußland, England u. Preußen, zu denen auch die Bevollmächtigten von Schweden, Spanien, Portugal u. Frankreich gezogen wurden; der deutsche Ausschuß bestand Anfangs blos aus Österreich, Preußen, Baiern, Württemberg u. Hannover, später wurden aber auch Abgesandten der übrigen deutschen Staaten zugezogen. Der Fürst Metternich war Vorsitzender in dem europäischen, der Freih. von Wessenberg in dem deutschen Ausschuß. Am 8. October erließ der europäische Ausschuß eine Eröffnung, worin erklärt wurde, daß die Arbeiten des Congresses erst dann begonnen werden sollten, wenn die zur Entscheidung vorliegenden Hauptfragen gehörig vorbereitet wären; dennoch wurde, auch ohne Vollendung dieser Vorbereitung, der Congreß am 1. Nov. für eröffnet erklärt. Allgemeine Versammlungen kamen Anfangs gar nicht zu Stande, sondern alle Punkte wurden im Rathe der großen Mächte behandelt u. sodann die betheiligten Staaten zum Beitritt zu diesen Beschlüssen eingeladen.

Die deutschen Angelegenheiten wurden zuerst in Betracht gezogen, u. mehre kleinere deutschen Staaten trugen in einer Vorstellung an den Kaiser von Österreich, den König von Preußen u. den Prinz-Regenten von England (als Kurfürst von Hannover) auf Wiederherstellung der Kaiserwürde an. Der hannöverische Bevollmächtigte eröffnete hierauf, daß auch der Prinz-Regent die Wiederherstellung des Kaiserthums gewollt, der Kaiser von Österreich aber die deutsche Kaiserkrone entschieden abgelehnt habe. Schon im Sept. 1814 hatte dagegen Preußen Österreich den Plan für einen Deutschen Bund u. dessen Verfassung vorgelegt, nach welchem Österreich u. Preußen nur für einen Theil ihrer Staaten diesem beitreten u. der Bund in sieben Kreise getheilt werden sollte. Bei dem Bundestage sollten Österreich u. Preußen die Geschäfte leiten, jenes aber ausschließlich den Vorsitz führen, übrigens sollte er aus einem Rath der Kreisobersten bestehen, ein Bundesgericht dabei sein etc. Dieser Plan wurde von Österreich etwas vereinfacht u. am 18. Oct. von den Abgeordneten dieser beiden Staaten denen von Baiern, Württemberg u. Hannover vorgelegt. Baiern u. Württemberg widersprachen indessen gleich den ersten Grundzügen desselben mit Heftigkeit, bes. dem, daß keinem Bundesstaate das Recht zustehen sollte mit fremden Mächten ein Bündniß zu schließen. Gleichen Widerspruch von dieser Seite fand die Bestimmung über eine Repräsentativverfassung u. das Recht der Stände, u. am 16. Nov. machte der König von Württemberg durch die Erklärung, daß er zu nichts seine Zustimmung geben könne, bevor ihm nicht der ganze Plan in voller Ausdehnung mitgetheilt sei, allen Berathungen für die nächste Zeit ein Ende. Die Abgeordneten der kleineren deutschen Staaten, welche nicht mit zu den Berathungen des Ausschusses zugezogen worden waren, hatten sich um die Mitte October fest an einander angeschlossen, u. selbst der Gesandte von Baden war ihnen beigetreten, nachdem er vergeblich in den Ausschuß der fünf größeren deutschen Staaten aufgenommen hatte werden wollen. Durch Einigkeit erlangten sie bald Einfluß, die Bevollmächtigten der größeren Staaten unterhandelten mit dieser Gesammtheit schon im Dec., u. im Febr. 1815 wurden sie zu den Berathungen über die Grundsätze des Deutschen Bundes mit zugelassen. Die Unterhandlungen gründeten sich auf einen, abermals von Preußen vorgelegten Entwurf, in welchem wiederum auf eine Eintheilung Deutschlands in Kreise gedrungen wurde, aber auf die Nachricht von Napoleons Landung in Frankreich gab man die Hoffnung auf für den Augenblick eine vollkommene Ordnung der Dinge in Deutschland herzustellen u. begnügte sich über eine neue Verfassung des Bundes zu berathen, welche Preußen im Verein mit Österreich vorgelegt hatte. Preußen bestand auf einem Bundesgericht, Österreich wollte dieses den späteren Berathungen des Bundestages überlassen; Baiern trug statt desselben auf eine Austrägalinstanz an, u. da es sich weigerte die Bundesacte anzunehmen, im Falle man nicht nachgäbe, so gab man nach, u. am 8. Juni unterzeichneten sämmtliche Abgeordnete die deutsche Bundesacte, außer denen von Baden u. Württemberg; Baden unterzeichnete am 10 Juni, Württemberg aber erst am 1. Sept. 1815.

Während der deutsche Ausschuß mit den Angelegenheiten des Bundes beschäftigt war, war der europäische Ausschuß des W. C-es es mit der Herstellung der Preußischen Monarchie. In dem Vertrag von Kalisch (27. u. 28. Februar 1813 zwischen Rußland u. Preußen) war ausgemacht worden, daß Preußen in demselben statistischen Verhältnisse hergestellt werden sollte, in welchem es sich vor 1806 befunden habe, u. da es in dem Pariser Frieden Südpreußen nicht wieder bekommen u. sich zur Abtretung von Ostfriesland u. Hildesheim an Hannover verpflichtet hatte, so berechnete es, nach Wiedererhaltung der Altmark, Danzigs, Magdeburgs u. der westfälischen Besitzungen, seinen Verlust noch auf 3,360,000 Seelen. 1,230,000 Ew. zählten die überrheinischen u. bergischen Länder, welche es als theilweisen Ersatz erhielt, u. demnach verlangte es jetzt noch eine Gebietsvergrößerung mit 2,130,000 Ew., u. hierzu war von Rußland u. Preußen ein kleiner Strich von Polen u. das Königreich Sachsen bestimmt. Rußland war mit der Vereinigung Sachsens mit Preußen einverstanden, auch England hatte hierzu seine Einwilligung gegeben u. Österreich war nicht abgeneigt gegen die Vereinigung des größten Theils von Sachsen mit Preußen u. gestand auch im Oct. 1814 die vorläufige Besetzung Sachsens durch Preußen zu. Da indeß der König von Sachsen gegen eine Abtretung seiner Staaten protestirte u. zugleich auch Fürst Talleyrand im Namen des Königs von Frankreich für den König von Sachsen auftrat u. zugleich die Abtretung des Herzogthums Warschau bis an die Weichsel an Preußen verlangte, so ließ auch der englische Gesandte Lord Castlereagh[192] die Ansprüche Preußens auf Sachsen fallen u. drang statt dessen auf die Rückgabe Südpreußens an Preußen, u. zugleich forderte Österreich die Vereinigung des Zamosker Kreises u. Krakaus mit Galizien. Hiergegen protestirte nun Kaiser Alexander u. auch Preußen bestand auf der Abtretung von ganz Sachsen, wollte aber dagegen dem König Friedrich August ein Stück Land mit 350,000 katholischen Unterthanen in Westfalen abtreten. Dagegen schlug Österreich vor, daß Preußen sich mit einem Theile von Sachsen begnügen u. dagegen ein größeres Stück von Polen, nämlich bis an die Nida u. Wartha, erhalten solle. Soviel abzutreten lag aber keineswegs in der Absicht Rußlands, u. die Unterhandlungen nahmen im Dec. 1814 einen so bedenklichen Charakter an, daß der Kaiser von Rußland seinen Bruder Constantin nach Warschau schickte, um den Polen die Versicherung zu ertheilen, daß die Unabhängigkeit ihres Vaterlandes erhalten werden sollte u. daß sie bereit sein möchten dieselbe auch mit der Gewalt der Waffen zu beschützen. Jetzt brachten Österreich, Preußen u. Rußland jedes einen besonderen Entschädigungsplan für Preußen ein, u. wenn auch bes. der letztere sehr friedlich lautete u. nach ihm dem König von Sachsen ein Land mit 700,000 Ew. auf dem linken Rheinufer angeboten wurde u. Preußen versprach niemals Dresden zu befestigen, so schlossen dennoch am 6. Januar 1815 England, Österreich u. Frankreich ein Schutzbündniß, was endlich eine gütliche Beilegung des Streits einleitete. Preußen willigte in die Theilung von Sachsen, so wie Rußland in die Abtretung eines Stücks von Polen, u. nachdem man über die Grundlagen der preußischen Entschädigung überein gekommen war, lud man den König von Sachsen, welcher bis jetzt noch zu Friedrichsfelde in Hast war (s. Sachsen S. 688), ein sich in die Nähe von Wien zu begeben, um dort seine Einwilligung zur Theilung Sachsens u. zur Abtretung Warschaus zu geben (Februar 1815). Der König weigerte sich zwar Anfangs standhaft u. protestirte förmlich dagegen, daß man sein Land als ein erobertes betrachten wolle, gab aber endlich, von allen Seiten gedrängt u. weil der neue Krieg gegen Frankreich eine Entscheidung nöthig machte, am 2. Mai 1815 nach u. begann die Unterhandlung auf die Basis der Abtretung eines großen Theiles seiner Erbstaaten u. des Großherzogthums Warschau. Über Preußens Entschädigung s. Preußen S. 531, über den Theil, welchen Preußen von Sachsen erhielt, s. Sachsen S. 688.. Zugleich wurde auch durch Vertrag zwischen Österreich, Rußland u. Preußen das Schicksal des Großherzogthums Warschau entschieden, welches außer dem Großherzogthum Posen, als Königreich Polen, Rußland zufiel, s. Polen S. 263 f. Fast eben so viel Schwierigkeiten, als die Wiederherstellung von Preußen, fand die Entschädigung von Baiern, da im Vertrage von Ried festgesetzt war, daß die Länder, welche Baiern für Salzburg, Tyrol u. das Innviertel erhalten würde, mit dem Hauptlande zusammenhängen sollten. Man brachte deshalb mehre Projecte in Vorschlag, indem man es durch Stücke von Württemberg, Baden, Darmstadt u. Hessen-Kassel vergrößern u. jene Fürsten jenseit des Rheins entschädigen wollte. Diese aber weigerten entschieden ihre Einwilligung, u. der Congreß trennte sich, ohne daß die baierischen Angelegenheiten zum Ende gebracht worden wären. Hannover wurde zum Königreich erhoben u. durch kleinere Gebiete arrondirt. Großbritannien erhielt Malta, Helgoland u. das Protectorat über die Ionischen Inseln, Belgien u. Holland wurden zum Königreich der Niederlande vereinigt u. der Prinz von Oranien König dieses Landes u. zugleich Großherzog von Luxemburg, welches letztere als zu Deutschland gehörig betrachtet wurde. Der König Wilhelm wurde also wegen Luxemburg Mitglied des Deutschen Bundes, so wie der König von England wegen Hannover u. der König von Dänemark wegen Holstein u. Lauenburg, mit welchem letzteren Dänemark für seine Abtretung Norwegens an Schweden entschädigt worden war. Die Festung Luxemburg wurde mit Mainz Bundesfestung, auch wurde die freie Schifffahrt auf dem Rhein u. der Schelde bestimmt. Die Angelegenheiten der Schweiz wurden ebenfalls geordnet, nachdem nur eine drohende Erklärung der in Wien versammelten Monarchen den Bürgerkrieg verhindert hatte, s. Schweiz S. 649. Die zu Anfang des Congresses so sehr verwickelten Verhältnisse Italiens waren durch des Königs Murat vorzeitiges Losbrechen gegen Österreich während des Congresses in so fern vereinfacht worden, als Murat nun nicht nur die ihm von Österreich versprochene Vergrößerung nicht erlangen konnte, sondern auch sein Reich verlor, welches der König von Sicilien wieder in Besitz nahm. Österreich erhielt die Lombardei u. Venedig, Sardinien Genua u. die Zusicherung der ungetheilten Erbfolge des Hauses Carignan; Maria Luise, Exkaiserin von Frankreich, die Herzogthümer Parma u. Piacenza; die ehemalige Königin von Etrurien, Maria Elise, das Fürstenthum Lucca mit der Anwartschaft auf Parma; die übrigen Staaten kamen (Toscana u. Modena wieder als österreichischen Secundogenituren) an ihre alten Herrscher zurück. Über den Sklavenhandel kam es auf dem W. C. ebenfalls zu weitläuftigten Debatten, u. bes. verlangte England entscheidende Schritte gegen denselben. Frankreich, Spanien u. Portugal aber temporisirten u. verlangten Frist zur gänzlichen Abschaffung desselben. Die Berathungen darüber endigten mit einer gemäßigten Erklärung vom 22. Jan. 1815, in welcher gesagt wurde, daß die Zeit des gänzlichen Aufhörens des Sklavenhandels der Gegenstand späterer Unterhandlung sein würde. Am 9. Juni 1815 wurde die 121 Artikel enthaltende Generalacte des Congresses unterzeichnet u. am 10. Juni der Congreß geschlossen Die aus dem W. C. hervorgegangenen vorzugsweise sogenannten Verträge von 1815 haben in neuerer Zeit durch die Gründung der Königreiche Belgien u. Griechenland, durch die Einverleibung von Polen u. Krakau, seitens Rußlands u. Österreichs, durch Wiederherstellung der Napoleonischen Dynastie in Frankreich (gegen welche diese Verträge vorzugsweise gerichtet waren), durch das Gelangen Savoyens an Frankreich u. durch die Annectirung des größten Theils von Italien an Piemont u. dessen Erhebung zum Königreich Italien, sowie durch die Abtretung der Ionischen Inseln von Seiten Großbritanniens an Griechenland factisch große Veränderungen erlitten. Klüber gab die Acten des W. C-es (Frankf. 1815–35, 9 Bde.) u. eine Übersicht der Verhandlungen (Frankf. 1816) heraus; vgl. ferner Flassan, Histoire du Congrès de Vienne, Paris 1819, 2 Bde. (deutsch[193] Lpz. 1830, 2 Bde.); Lagarde, Fêtes et souvenirs du Congrès de Vienne, Par. 1643, 2 Bde. (deutsch von Eichler, Lpz. 1845, 3 Bde.); Varnhagen von Ense, Denkwürdigkeiten, Lpz. 1643; J. F. Graf von Westmorland, The great European Congresses at Vienna etc., Lond. 1859. 2) Ein zweiter W. C. od. der Wiener Ministercongreß fand von 1819–20 statt. Die demagogischen Umtriebe, welchen man 1819 in Deutschland auf die Spur gekommen war, gaben zu dem europäischen Ministercongreß in Karlsbad (Aug. 1819) Veranlassung, in dessen Folge noch ein deutscher Ministercongreß nach Wien berufen u. dort am 25. Nov. d. J. eröffnet wurde. Abgeordnete waren Fürst Metternich für Österreich, von Bernstoff, von Krusemark u. von Küster für Preußen, von Zentner u. von Stainlein für Baiern, die Grafen von Einsiedel u. von der Schulenburg für Sachsen, die Grafen Münster u. Hardenberg für Hannover, der Graf Mandelslohe für Württemberg, von Berstedt für Baden, von Münchhausen für Hessen-Kassel, du Thil für Hessen-Darmstadt, von Bernstoff für Holstein, von Falk für Luxemburg, von Fritzsch für Sachsen Ernestinischer Linie, von Marschall für Nassau u. Braunschweig, von Plessen für beide Mecklenburg, von Berg für Anhalt, Oldenburg u. Schwarzburg, von Marschall für Hohenzollern, Lichtenstein, Reuß, Lippe u. Waldeck, Hach für die Freien Städte. Die Hauptarbeit dieses Ministercongresses war die Zuwegebringung einer Schlußacte für die Ausbildung u. Befestigung des Deutschen Bundes, welche in 31 Sitzungen auch vollendet u. am 16. Mai 1820 unterzeichnet wurde (s. darüber Deutscher Bund S. 880) u. welche auch Wiener Schlußacte heißt. Am 24. Mai 1820 wurde der Congreß aufgelöst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 191-194.
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