Bevollmächtigte

[706] Bevollmächtigte, Personen, welchen von Andern die Vollziehung einer Handlung ohne Versprechung eines Lohns (lat. Mandatum) ausdrücklich aufgetragen ist. Beglaubigt werden sie durch eine, von dem Abschicker ausgestellte Vollmacht (s.d.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 706.
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