Bevollmächtigte

[793] Bevollmächtigte, Personen, denen andre die Ermächtigung (die Gewalt, volle Macht) erteilt haben, ein Geschäft für sie oder in ihrem Namen zu vollziehen; s. Mandat, Prozeßbevollmächtigter, Prozeßvollmacht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 793.
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