Geschäft

[675] Geschäft ist jede Betätigung des Willens, die unmittelbar auf Zwecke des menschlichen Verkehrs gerichtet ist. Rechtlich heißt ein G. (Rechtsgeschäft), wenn Rechte oder Verbindlichkeiten daraus entstehen. Die Gesamtheit der auf Erwerb abzielenden Tätigkeiten einer Person in einer bestimmten wirtschaftlichen Richtung einschließlich der hierzu bestimmten Vermögensobjekte wird ebenfalls G. genannt. Bewegt sich diese Tätigkeit auf dem Gebiete des Handels, so spricht man von einem Handelsgeschäft (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 675.
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