Bund [1]

[452] Bund (der B.), 1) Vertrag, welchen mehrere Personen od. Staaten unter gegenseitigen Verpflichtungen u. Versprechungen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes mit einander machen, s. Bündniß; im Alterthum z.B. der Achäische, Ätolische, in neuerer Zeit der B. der zehn Gerichte (s. Schweiz, Gesch.), der Deutsche B. (s.d.), etc.; daher 2) diese verbundenen Personen od. Staaten selbst, vgl. Bundesstaat; 3) in der Bibel: Alter B. (Altes Testament), Vertrag, welchen Gott mit dem Volke Israel schloß; dieser Bund war der Bund der Verheißung, mit Abraham geschlossen u. mit dessen Sohn (Isaak) u. Enkel (Jakob) erneuert, worin Gott dem Abraham eine zahlreiche Nachkommenschaft u. das Land Kanaan zum Besitz, Abraham dagegen Gotte Glauben an ihn u. frommes Wandeln vor ihm versprach; da das Symbol dieses Bundes die Beschneidung war, so hieß er auch Bund der Beschneidung. Eine Erneuerung dieses Bundes zwischen Gott u. Israel geschah nach dessen Ausführung aus Ägypten durch Moses; Gott versprach dem Volke seinen Schutz u. Wiedergabe Kanaans, das Volk dagegen die Haltung des Mosaischen Gesetzes, welches Gesetz daher Buch des B-es hieß. Da bei Schließung dieses B-es ein blutiges Opfer gebracht worden war, hieß dieser erneute B. auch Bund des Blutes. Eine letzte Erneuerung des Bundes, welche von den Propheten geweissagt worden war, geschah durch Jesus Christus, der Neue B. (Neue Testament), in welchem der durch die Sünden des Volkes erzürnte Gott Vater durch das Leiden u. Sterben Jesu des Christs versöhnt ward, die Versöhnten in seine Kindschaft wieder aufnahm u. ihnen die ewige Seligkeit unter der Bedingung des Glaubens an Christum u. einer Bethätigung dieses Glaubens in der Liebe zusicherte. In diesem Neuen B. sollte nicht allein das Volk Israel, sondern alle Menschen inbegriffen werden können, wenn sie die Bedingungen erfüllten. Man nennt auch den Inbegriff der die Urkunden dieser beiden Religionsverfassungen enthaltenden Schriften des Alten u. Neuen Bundes, Altes (Foedus s. Testamentum vetus) u. Neues Testament (Foedus s. Testamentum novum), s.u. Bibel; 4) in der Dogmatik unterscheidet man den Bund der Werke, den Zustand der ersten Menschen vor dem Sündenfall, insofern die ersten Menschen[452] im Besitz u. Gebrauch der anerschaffenen Vollkommenheiten u. der Glückseligkeit des Paradieses waren u. das göttliche Gesetz erfüllen konnten, u. deshalb ihnen die ewige Seligkeit zugesichert war; u. Bund der Gnade (Bund der Versöhnung), die Verheißung Gottes nach dem Sündenfall, die von Christus geleistete Genugthuung für die Sünden der Menschen anzunehmen, ihnen die Strafe zu erlassen u. die Seligkeit zu ertheilen, wenn sie glauben würden. 5) (Buchb.), Pergamentstreifen od. Stücken Bindfaden, an welche ein Buch geheftet wird, um es damit auf den Einband zu leimen; 6) an mehreren Saiteninstrumenten, als Guitarre, Laute etc., die Einrichtung, die Stellen, wo der Ton gegriffen werden soll, mit einer Darmsaite zu umbinden u. dadurch einen Sattel od. Steg zu bilden. Statt des B-es dienen jetzt Stäbchen von Messing od. Elfenbein, welche in das Griffbret eingelassen sind; 7) (Schneid.), ein Streif, welcher bei Kleidungsstücken da angenäht wird, wo sie in Falten fest zusammen zu halten, od. wo mehrere Theile vereinigt sind; 8) wulstige Kopfbedeckung, aus einem zusammengewundenen Stück Zeug od. aus einer mit einem Zeuge überzogenen Wulst; bes. Türkischer B., so v.w. Turban; 9) (Feuerw.), um Leuchtkugeln, Brandkugeln u.a. Ernstfeuer gewundene Stricke od. starke Hanfschnuren; man hat Trommel-, Rippen-, Rosen- u. Schnecken-B-e.; 10) (Glas.), der Ort, wo mehrere Stücken Fensterblei vereinigt werden; daher einen B. schwingen, die aufgeschlitzten Ecken des Fensterbleis mit Zinn zugießen, wobei der Kolben mit einem Schwunge herumgedreht wird; 11) (Holzflöße), 3 zusammengesetzte Wieden; 12) (Bäck.), so v.w. Topfkuchen; 13) so v.w. Dachstuhl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 452-453.
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