Wulst

[375] Wulst, 1) ein aufgedunsener, aufgeschwollener Körper; 2) (Bauw.), so v.w. Viertelstab; vgl. auch Glied 2) B) u. Säule 6) B) b) dd); 3) ein Stück Eisen, welches an irgend einem Theile angeschweißt wird, um denselben zu verstärken; 4) die Wölbung des Schiffes über dem Steuerruder; 5) bei Dachrinnen die Röhren, durch welche das Wasser bis zur Erde geleitet wird; daher die Stange (Wulststange), über welcher diese Röhren zusammengenietet werden; 6) Kranz von Stroh, od. einem Gewebe, welcher auf den Kopf gelegt wird, wenn man Lasten darauf tragen will; 7) bei Sieben der erhabene Rand, welcher da entsteht, wo der Siebboden an dem Reise befestigt ist; das Umstechen dieses Randes geschieht mittelst einer großen, gekrümmten Nadel (Wulstnadel); 8) erhabene Stelle, welche da entsteht, wo die Rinde eines Baumes verletzt worden ist; 9) ein zweiheiliges, mit Stroh gefülltes Polster, das auf dem Rücken der Pferde befestigt wird, welche Lasten tragen sollen; 10) (Herald.), die von Bändern verschiedener Farbe, wozu aber meist die Tincturen des Schildes verwendet werden, gewundene, dicke Unterlage auf dem Helm, auf welche der Helmschmuck gesetzt wird, wenn keine Krone den Helm bedeckt. Die herabfliegenden Enden dieser W-e heißen Brinnlöhr od. Zindelbinden; 11) die Erhöhungen, welche sich bei mehren einschaligen Conchylien quer über die Windungen hinziehen; 12) (Bot.), so v.w. Volva, s.u. Kryptogamen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 375.
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