Ende [1]

[687] Ende, 1) das Aufhören einer Sache dem Raum u. Zeitverhältniß nach; so E. der Welt, so v.w. Jüngstes Gericht; 2) die an den Seiten des Weinstockes[688] herauswachsenden Zweige; 3) (Jagdw.), so v.w. Schwanz des Hirsches; 4) ein Auswuchs am Hirschgeweih, s.u. Gehörn.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 687-688.
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687 | 688
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