Dachrinne

[635] Dachrinne, eine an der untern Seite der Dachfläche angebrachte, ausgehöhlte, 5–6 Z. weite Rinne zur Ableitung des Wassers, von Holz, Eisen, Zink-, Kupferblech od. Blei. Die D. wird mittelst eiserner Haken (Rinneisen) an die Sparren od. Aufschieblinge befestigt, od. noch in das Dachgesims gelegt, od. sie bildet das oberste Gesimsglied derselben (dann Karniesrinne). Die metallenen werden entweder zwischen die 3. od. 4. untere Dachziegelschicht, od. unter die untersten Ziegel gehängt u. mit eisernen Klammern befestigt. Die D-n müssen nach den Ausflüssen zu gehöriges Gefäll haben, weshalb bei langen Gebäuden mehrere Ausflüsse angebracht werden, damit die Rinne nicht in zu schräge Linie kommt. Diese Ausflüsse sind entweder offen od. verdeckt. Die offenen, 3–4 F. langen, zuweilen mit Drachenköpfen u. dgl. verzierten Ausgußröhren sind, weil sie bes. auf Vorübergehende Wassermassen ausschütten, jetzt untersagt; besser sind die längs dem Gebäude senkrecht herunter geführten, durch eiserne Bänder (Schlaucheisen, Rohrschellen) an die Mauer befestigten, blechernen od. kupfernen Röhren (Abfallröhren, Dachrinnenröhren, Dachrinnenschläuche). Die Abfallröhren werden auch bisweilen, damit sie nicht sichtbar sind, in die Mauern gelegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 635.
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