Dachrinne

[508] Dachrinne (Dachkanal) hat den Zweck, das von dem Dach ablaufende Wasser zu sammeln und einem gemeinsamen Auslauf, sei es Ablaufrohr oder Wasserspeier (s.d.) zuzuführen, ohne daß das Gebäude und dessen Umgebung durch Traufwasser zu leiden hat.

Die ältesten Dachrinnen waren wohl aus Holz erstellt. An den griechischen und römischen Tempelbauten waren sie aus den Traufziegeln gebildet [1] oder aus den Steinen des Traufgesimses ausgearbeitet [2]. Ebenso sehen wir an den mittelalterlichen Bauten die Dachrinnen in Stein ausgearbeitet [3]. Doch ist in unserm nordischen Klima diese Art der Rinnenbildung unzweckmäßig, weil eine vollkommene Dichthaltung der Stoßfugen auf die Dauer nicht zu bewirken ist. Eine solche kann nur erreicht werden durch eine Ausfütterung der Rinne mit starkem Metall-, z.B. Bleiblech (Fig. 1). Doch bietet auch diese durch die Ausdehnung des Metalls bei Temperaturwechsel[508] noch Schwierigkeiten in der Beteiligung auf dem Steine. Besser ist daher die Erstellung von freitragenden Rinnen aus verzinktem Eisenblech, Weißblech, Zink- oder Kupferblech, wovon jetzt am meinen das Zinkblech in den Nummern 13–15 Verwendung findet.

Die Größe der Dachrinnen ist so zu bemessen, daß selbst beim stärksten Regen die Aufnahme und Ableitung des Wassers noch sich er bewirkt wird. Man rechnet auf 1 qm Dachfläche 0,8–1,0 qcm Rinnenquerschnitt, wobei jedoch noch Dachneigung und klimatische Verhältnisse zu berücksichtigen sind. So verlangen die flachen und aufsaugenden Holzzementdächer ca. 10% weniger Querschnitt. Hieraus ergibt sich eine Weite von 15–25 cm bei einer Höhe von mindestens 7 cm an der Vorderkante.

Die Form der Dachrinne richtet sich nach der Gesimsanordnung. Die einfachste, wohlfeilste und auch widerstandsfähigste ist die Halbkreisform, wobei zu beachten ist, daß der Vorderrand, der zur Verstärkung einen Rundstab angebogen erhält, niedriger gehalten sein muß als der Rand an der Dachseite, damit bei etwaigem Verstopfen des Ablaufs ein Ueberfließen nicht nach dem Gebäude, sondern nach der Vorderseite hin geschieht. – In Fällen, wo ein Begehen der Rinne möglich sein soll, so z.B. bei hohen Gebäuden zu Zwecken der Besichtigung und der Ausbesserung, ist der Boden der Rinne flach zu halten, und wird eine Kastenrinne (Fig. 2) aus Föhrenholz erstellt, die innen mit Blech bekleidet wird.

Um ein rasches Abführen des Wassers zu bewirken, ist die Rinne ins Gefäll zu legen. Hierzu genügt eine Neigung von 1 : 100 bis 1 : 125. Bei den Holz- oder Sparrengesimsen (Fig. 3) ist dies leicht zu erstellen durch geringe Erhebung der Sparrenenden, während es bei Steingesimsen, die genau bleirecht liegen sollen, durch innere Zungen, die einzulöten sind (Fig. 2 und 4) erzielt wird.

Die Rinne findet ihre Befestigung unter der Traufe durch Heftbleche (s.d.), die eine Bewegung zulassen; sodann durch rund abgebogene Kanaleisen, die in Entfernungen von etwa 80 cm an den Sparrenenden oder sonstwie angeschraubt oder festgenagelt werden. Bei durchgehender Unterstützung der Rinne durch Traufbrett oder Steingesims können auch innere Spangen (Fig. 4) genügen. Die folgenden Fig. 58 sind den Normalbestimmungen des Kgl. preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom 31. März 1887 [4] entnommen und zeigen Beispiele für hohe und steile Dächer an Monumentalbauten, während Fig. 9 den Normalquerschnitt für Holzzementdächer darstellt. Doch haben diese Normalkonstruktionen in technischen Kreisen mehrfachen Widerspruch gefunden [5] und [6]. Im allgemeinen ist noch darauf hinzuweisen, daß starker Temperaturwechsel, Winddruck und Schneerutschungen an den Rinnen Beschädigungen veranlassen können, sowie daß Beaufsichtigung und Ausbesserung derselben meist schwierig sind, und es deshalb von Wichtigkeit ist, deren Herstellung nur den zuverlässigsten Arbeitern anzuvertrauen.


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, II. Teil, Bd. 1: Baukunst der Griechen, von Durm, S. 96 u. 106. – [2] Dass., II. Teil, Bd. 2, Baukunst der Römer, von J. Durm, S. 203 ff. – [3] Viollet-le-Duc, Dictionnaire raisonné de l'architecture de France, Bd. 3, S. 217–226. – [4] Zentralblatt der Bauverwaltung, 7. Jahrg. 1887, Nr. 22 a, S. 217 ff. – [5] Baukunde des Architekten, Berlin 1893, Bd. 1,1. Teil, S. 533 ff. – [6] Kalender für deutsche Blechindustrie, 1888. – Außerdem folgende Werke: Breymann, Baukonstruktionslehre, Bd. 3, Leipzig 1890; Gottgetreu, Lehrb. d. Hochbaukonstruktionen, Bd. 3, Berlin 1886; Hochbaulexikon von G. Schönemark und W. Stüber, Berlin 1902, S. 318 ff.

Weinbrenner.

Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3.
Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3.
Fig. 4.
Fig. 4.
Fig. 5.
Fig. 5.
Fig. 6.
Fig. 6.
Fig. 7.
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Fig. 8.
Fig. 8.
Fig. 9.
Fig. 9.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 508-509.
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Faksimiles:
508 | 509
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