Sparren

[502] Sparren, 1) im Holzhandel dünneres Ganzholz, d.h. ganze Stämme von verschiedener Länge u. Stärke, am Zopfende meist 5–6 Zoll stark; daher 2) die zur Unterstützung für die Lattung od. Schalung als Unterlage des Deckmaterials dienenden[502] schrägliegenden Hölzer eines Dachgerüstes, s.u. Dach I. C) Aa). Zwei sattelförmig gegen einander gestellte S. bilden ein Sparrenpaar (Sparrengebinde). Sämmtliche S. zusammen bilden das Gespärre (Sparrwerk) eines Daches, worunter man bisweilen auch die Dach- u. Stuhlbalken mit begreift. Der Zwischenraum zwischen zwei S. heißt Sparrenfeld Ruhen die S. mit ihren untern En. den auf den Dachbalken, so bildet jedes Sparren paar mit dem zugehörigen Balken bei einem gewöhnlichen Satteldache ein gleichschenkeliges Dreieck. Man verbindet die S. unter sich am obern Ende durch Verscheerung od. Schlitzzapsen u. außerdem noch Verdübelung (mittelst hölzerner Nägel); mit den Dachbalken dagegen durch Einzapfung. u. zwar mit od. ohne Versatzung, mit od. ohne Ächseiung, in verschiedener Weise, je nachdem die Balkenköpfe lothrecht, winkelrecht (gegen die Sparrenrichtung) od. dachrecht verschnitten sind. Ein solches Sparrendreieck (Sparrengebinde) kann in seiner Ebene als unverschieblich betrachtet werden. Daß bei der Zusammenstellung mehrer parallel stehender Gebinde zu einem ganzen Gespärre kein Schwanken nach der Längenrichtung des Daches stattfinden kann, erreicht man durch den Längenverband des Gespärres, welcher zugleich mit zur Unterstützung der S. bei größerer Länge derselben dient. Von Zeit zu Zeit bedarf dieser Längenverband, welcher aus Stuhlrahmen od. aus Pfetten u. Bändern besteht, wieder einer Unterstützung (Bindung) u. diese wird durch den zwischen einzelnen Sparrenpaaren angebrachten Querverband bewerkstelligt, welcher nach seiner Construction stehender, liegender Stuhl, od. Spreng- u. Hängwerk sein kann. Diejenigen Sparrengebinde, bei denen dieser Querverband vorkommt, heißen Bindergespärre (Binder) u. bestehen aus Bund- od. Bindensparren. Zwischen zwei Bindern befinden sich gewöhnlich drei bis vier Leergebinde (Leergespärre). Nicht zu verwechseln sind diese Leergebinde mit dem Lehrgebinde (Lehrgespärre), nach u. auf welchem die andern S. auf der Zulage (dem Werksatze) zugerichtet (abgebunden) werden, denen jenes also zur Lehre dient. Die Entfernung der Binder beträgt für gewöhnliches Deckmaterial meist 14–16 Fuß Damit die S., welche mit dem untern Ende (Fuß) entweder in Balken od. auf Wandrähmen (Pfetten), mit dem obern in der Scheere des Gegensparrens od. auf Firstpfetten aufruhen, bei größerer Länge in Folge der Dachlast sich nicht einbiegen, bedürfen sie dazwischen ein- od. mehrmaliger Unterstützung. Diese erfolgt entweder durch einzelne, lothrechte od. schräge Stützen (Bockstützen); od. durch wagrecht eingelegte, in die S. verzapfte Balken, welche, wenn sie freischwebend u. von nicht zu großer Länge sind, Kehlbalken, dagegen wenn sie durch Rähmen u. Säulen unterstützt sind, Stuhlbalken genannt werden; od. durch (Sparren-) Pfetten, Fetten od. Rahmen (Rähme), welche, nach der Länge des Daches gehend, die S. direct unterstützen u. von den Bindern aus durch lothrechte od. schräge Pfosten gestützt sind od. auf Hölzern (Stuhlsparren) aufruhen, die mit den Dachsparren gleichlaufen. Außer den genannten S. kommen z.B. bei Walmdächern noch folgende Benennungen vor: Gradsparren, welche die Grade od. Kanten bilden, in denen sich Dach- u. Walmflächen schneiden; Kehlsparren, welche unter den Kehlen od. Winkeln liegen, in denen sich zwei widerkehrende Dachflächen schneiden: Fluchtsparren heißt der Theil eines Gradsparrens unterhalb einer Dachverfallung, welcher außen keinen Grad mehr bildet od. in der geraden Dachfläche liegt; Schiftsparren (Schifter, Halbsparren) sind kürzere Sparren, welche sich auf beiden Seiten dem Grad- od. Kehlsparren anschmiegen (anschiften). Der schräge Verschnitt, womit die S. an einander angeschmiegt werden, heißt Backenschmiege. Man unterscheidet: Anschifter, welche mit oberm Ende angeschiftet, u. Aufschifter, welche mit unterm Ende aufgeschiftet werden; im Besonderen aber hat man: Gradschifter (Gradschiftsparren), welche an einen Gradsparren sich anschiften; Kehlschifter, die an einen Kehlsparren sich anschiften; Doppelschifter, die Kehl- u. Gradschifter zugleich sind; Dachschifter, welche auf den Dachseiten liegen, u. Walmschifter, auf den Walmseiten. Mittelschifter nennt man den mittelsten, nach dem Anfallspunkt gehenden Walmschifter. Giebelsparren nennt man die äußersten, an einem geraden Dachgiebel befindlichen S.; die übrigen nennt man überhaupt Dachsparren. Endlich heißen Anfallsparren diejenigen, an welche die Gradsparren anfallen (sich anlehnen), od. welche sich unter dem Anfallspunkte, d.h. dem Vereinigungspunkte der Forstkante u. der Gradkanten, befinden. Wo die S. unmittelbar in die Balken eingezapft sind, müssen die Zapfenlöcher vor dem Balkenkopf etwas zurückgesetzt werden, damit durch den Sparrenschub der letztere nicht so leicht ausgesprengt werden kann. Um nun dennoch die Dachfläche bis über den Balkenkopf od. den Gesimsvorsprung zu führen, sind besondere Sattelsparren (Auf- od. Anschieblinge, Dachleisten, Knaggen) nothwendig, welche je nach der Weite des Gesimsvorsprungs u. der Neigung des Daches 6–12 Fuß lang sind, mittelst langer eiserner Nägel (Schieblings-, Knaggennägel) auf die S. aufgeheftet werden u. die Dachfläche aus der geringeren in die stärkere Neigung überführen. Bei den neueren Dachconstructionen (mit versenktem Gebälke) ruhen die Sparrenenden nicht in den Balken, sondern auf dem Rahmen (Pfette) einer niedrigen Wand (Stöckel- od. Drempelwand) auf, über welchen sie geklaut u. genagelt sind. An ländlichen Gebäuden (ohne steinernen Hauptsims) läßt man die Sparrenenden (Sparrenköpfe) einige Fuß über die Mauerfläche vorspringen, wodurch sie sichtbar u. daher gewöhnlich verziert (ausgeschweift) werden, zugleich aber für das Gebäude mehr Schutz u. Annehmlichkeiten gewähren, indem die Traufe etwas weiter vom Gebäude abgeführt wird. Für Dächer mitgewöhnlicher Belastung werden die S. 3–31/2 Fuß weit von Mitte zu Mitte u. je nach der Neigung auf 12–18 Fuß Länge frei gelegt, wobei sie eine gewöhnliche Stärke von 7 Zoll u. 5 Zoll Breite am untern Ende erhalten, nach oben zu aber sich verjüngen, indem man beim Beschlagen des Sparrenholzes den natürlichen Wuchs der Stämme berücksichtigt. 3) Schräg stehende hölzerne Streben, z.B. am Göpel, die unten gegen Mauerwerk sich stützenden, oben sich dachförmig vereinigenden Balken; 4) (Jägerspr.), die Afterklauen des Hirsches; 5) (Spückel, Winkelmaß, Herald.), eins der zusammengesetzten Ehrenstücke, s.d. B) d).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 502-503.
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