Schräg

[415] Schräg, 1) von einer Linie od. einer Richtung, welche mit einer andern Linie, bes. mit einer Horizontal- od. Verticallinie weder parallel ist, noch einen rechten Wintel bildet; 2) (Her.), die Figur, welche im Schilde der Richtung der Diagonale folgt. Schräg getheilt, ist in der Diagonale folgende Theilung, welche schrägrechts od. schräglinks genannt wird, je nachdem sie im rechten od. linken Obereck anfängt; fängt aber die Diagonale nicht im Obereck an, so pflegt man sie eine Schrägsäule zu nennen. Schräg geviertet, ist die Theilung, welche durch zwei Diagonalen entsteht. Daher Schrägbalken, Schrägfuß, Schräghaupt, s.u. Ehrenstücke A) f).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 415.
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