Zulage

[724] Zulage,) das zu einem Gebäude nöthige Bauholz, welches mit Zapfen u. Zapfenlöchern versehen u. überhaupt so weit zusammengepaßt ist, daß nun Alles zusammengesetzt werden kann; 2) was außer dem Früheren noch hinzugegeben wird, bes. eine Summe Geldes, um welche eine Besoldung erhöht wird; 3) beim Fleisch die dem Hauptstück zugelegten Beistücke; 4) ein tannenes Bret, welches der Tischler beim Fourniren ebener Flächen auf das aufgeleimte Fournir legt, bevor er es in die Presse od. in die Schraubzwingen spannt; 5) hölzerne od. gußeiserne Formen, zwischen welche man in einem Kessel mit heißem Wasser od. in einem Dampfkaften heiß gemachtes Holz einlegt, stark zusammenpreßt u. im Schatten trocknen läßt, um ihm eine bestimmte Biegung zu ertheilen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 724.
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