Besoldung

[675] Besoldung, bestimmte Summe Geld, welche ein öffentlich Angestellter für die zu leistenden Dienste erhält; daher Besoldungsteuer, Steuer, die nach Procenten von den Besoldungen Angestellter bezogen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 675.
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