Bänder

[268] Bänder, 1) schmale u. dünne Streifen, welche einen Gegenstand umschlingen, od. 2 getrennte Dinge verbinden, s. Band; 2) (Ligamente, Ligamenta, Syndesmen, Anat.), häutige od. sehnige Theile, welche die Organe mit einander mechanisch verbinden, bes. aber, mit Ausschluß der dem Muskelsystem zugehörigen (uneigentlichen B.), als Knochen-B. (eigentliche B.), zur Verbindung der Knochen u. Knorpel dienen. Sie bestehen aus dichtem Zellstoff, sind weiß, glänzend, haben wenige u. nur kleine Blutgefäße u. keine Nerven. Man unterscheidet. bes. Synovial- (Kapsel-) B. kapselartige Überzüge der Gelenke, u. Faser-B., von dichterem Gewebe, von einem Knochen zum anderen in die Knochenhaut derselben übergehend. Diese umgeben theils die Synovialkapseln nach Außen u. verstärken sie, oder bilden Hülfs-B., in Bündeln häutig od. strickförmig zusammengefügt, äußere (Seiten-B.), od. auch innere (in den Kapseln selbst). An den Stellen, wo Knochen durch B. verbunden werden, ist die über die Knochen gehende Haut seiner u. heißt Bänderhaut (Peridesmium). Die Lehre von den B-n, Bänderlehre, heißt mit griechischem Wort Syndesmologie. Vgl. Weitbrecht, Syndesmologia, Petersb. 1742; 3) (Zool.), bei Muscheln pergamentartige, elastische Häutchen, welche sich äußerlich über das Schloß od. dessen Stelle legen, theils um die Schalen zusammen zu halten, theils um die Nässe abzuhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 268.
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