Schloß [1]

[290] Schloß, 1) ein Geräth, meist von Eisen, welches dazu gebraucht wird eine Thür, ein Behältniß etc. zu verschließen, indem in ihm ein od. mehre Riegel mit Hülfe eines Schlüssels in eine bestimmte Lage gebracht u. in dieser durch eine Feder erhalten werden. Man hat davon sehr verschiedene Arten, u. zwar: A) Thürschlösser; bei diesen sitzt das S. an der beweglichen Thür u. beim Zuschließen tritt der Kopf des Riegels aus dem Schlosse heraus u.[290] legt sich an den am Thürgewände befestigten Schließhaken od. Schließkopf (s.d.) an u. hält so die Thür fest. Diese Schlösser bilden entweder eine größere sichtbare Hervorragung auf der Thürfläche u. heißen dann Kastenschlösser od. angeschlagene Schlösser (s. unten b), od. sie werden in eine Vertiefung der Thür so eingesetzt, daß das Schloßblech (s.d. 1) mit der Thürfläche eine Ebene bildet (Einlaßschlösser), od. endlich sie ganz in eine Aushöhlung in der Thür von der Seite der eingesteckt (Einsteckschlösser) u. ganz in der Thür verborgen. Bezüglich der inneren Einrichtung des Schlosses unterscheidet man: a) Deutsche, offene Schlösser; sie bestehen aus einem Schließriegel, welcher durch eine spiralförmig gewundene, von einem Gehäuse (Scheinfeder) verdeckte Feder beständig vorgedrückt wird. Das S. ist daher nur so lange geöffnet, als der Schlüssel einen oben od. unten am Riegel angebrachten Zapfen (Angriff) erfaßt u. daran den Riegel zurückschiebt. Es hat ferner, wie fast alle Schlösser, ein Gewirre (Eingerichte, Besatzung), d.h. gewisse kreisförmig gebogene Blechstreifen od. verschieden gestaltete vorstehende Stifte, welche im Innern des Schlosses um das Schlüsselloch herum angebracht sind u. welche sich dem Umdrehen des Schlüssels widersetzen, wenn nicht der Bart des Schlüssels entsprechende Einschnitte hat; dazu gehört der Krugreif, ein rundes Blech, um welches sich der auf den Angriff des Riegels wirkende Bart des Schlüssels dreht, ehe er den Riegel faßt. Das S. wird auf der inneren Seite der Thüre angeschlagen, u. durch die Thüre das Schlüsselloch gemeißelt. Von dem Schloßbleche, hinter welchem das Eingerichte befestigt ist, ragt eine kurze Röhre (Dille) durch das Schlüsselloch heraus u. innerhalb derselben ein runder Stift od. Dorn hervor, welcher am Schlosse befestigt ist u. in den hohlen Schaft (Rohr, daher Rohrschlüssel) des deutschen Schlüssels paßt. Um das S. von innen zu öffnen, ist am Ende des Riegels ein vorstehender Schwanz od. Haken (Blindschlüssel), woran man ihn zurückziehen kann. Man hat auch solche Schlösser mit doppelten über einander liegenden Riegeln; der Angriff des einen Riegels muß so um den andern Riegel herumgebogen sein, daß die Angriffe beider Riegel zugleich von dem breiten Schlüsselbarte ergriffen werden können. Solche Schlösser können nicht so leicht mit einem Dietrich geöffnet werden. b) Das deutsche Kastenschloß; die Theile desselben sind von einem viereckigen Kasten (Schloßkasten) von Blech umschlossen. Den Haupttheil des Kastens bildet die viereckige Bodenplatte, (Schloßblech), worauf die inneren Theile des Schlosses befestigt sind; aus einem Stücke mit dem Schloßbleche ist meist der Stulp, d.h. die vordere schmale Seitenwand, aus welcher der Kopf des Riegels heraustritt; die drei andern Seitenwände bilden den Umschweif u. sind auf das Schloßblech mit Umschweifstiften aufgenietet od. aufgeschraubt. Die dem Schloßdeckel parallele Rückwand heißt Schloßdeckel od. Deckplatte; dieselbe ist meist von Messingblech, weil diese Art Schlösser vorzüglich an Stubenthüren gebraucht wird, auf deren innerer Seite man sie anschlägt. Das S. selbst unterscheidet sich vorzüglich dadurch, daß der zurückgezogene Riegel nicht wieder vorspringt, wenn man den Schlüssel wegnimmt. Um den Riegel vorspringen zu lassen, muß man einen besonderen Drücker aufwärts bewegen; dieser ist gewöhnlich ein eiserner Stab, welcher senkrecht durch das S. geht u. sich sperrend in den Riegel herabsenkt, sobald der Schlüssel den Riegel ein bestimmtes Stück zurückgeschoben hat. In dem Kasten dieses Schlosses ist gewöhnlich auch die Klinke (s.d. [die deutsche od. hebende Falle]) mit ihrer Feder angebracht, u. auf der inneren u. äußeren Seite der Thür ein dazu gehöriger Drücker an einer vierkantigen Nuß damit verbunden. Um das S. auf der inneren Seite der Thüre öffnen zu können, ragt ein Schwanz des Riegels aus dem Kasten des Schlosses hervor, an welchem man den Riegel zurückzieht. Beide Arten Schlösser sind jetzt nicht mehr gewöhnlich. c) Das französische Thürschloß; es wird jetzt als Kastenschloß, meist aber u. bei feineren Thüren stets als Einsteck- od. Einlaßschloß angewendet; der dazu gehörige Schlüssel (französischer Schlüssel) hat einen massiven Schaft, u. es fehlt demgemäß in dem Schlüsselloch der Dorn. Der am Schaft sitzende Bart (Blatt, Kamm), welcher das S. öffnet, ist mit Einschnitten (der tiefste: Mittelbruch) versehen, welche in entsprechende Theile des Eingerichtes eintreten, wenn der Schlüssel herumgedreht wird. Öffnet ein Schlüssel mehre od. alle in einem Hause befindlichen französischen Schlösser, so heißt er Haupt- (Capital-) schlüssel. Die Form u. Größe des Bartes muß bei diesen Schlössern gleich sein, statt der verschiedenen Einschnitte hat indessen der Hauptschlüsselim Bartunreine viereckige Öffnung, welche das Eingerichte der Schlösser beim Schließen umgeht. Der Schließriegel (französische Riegel) ist auf seiner ganzen Länge gleich breit u. am vorderen Ende nicht, wie bei den deutschen Schlössern, schräg, sondern rechtwinkelig abgeschnitten; er tritt beim Zuschließen meist in eine Schließkappe, d.i. eine viereckige Öffnung des Thürgewändes. Der Riegel wird von einer Strafffeder od. Schleppfeder etwas fest gehalten, so daß er sich nicht zu leicht bewegt, aber nicht von einer Feder vorgedrückt, sondern von dem Schlüssel nach u. nach vorgeschoben, wobei man letztern ein- bis dreimal herumdreht (Schlösser mit 1–3 Touren). Deshalb hat der Schließriegel 1–3 Zapfen (Angriffe), welche in solche Entfernung von einander gestellt sind, daß der Schlüssel bei der nächsten Umdrehung den folgenden Angriff ergreift, wenn er den Riegel an dem vorhergehenden Angriff ein Stück fortgerückt hat. Außerdem hat der Riegel eben so viel Einschnitte od. Einstriche, in welche die Zuhaltung fällt, u. den Riegel in der ihm durch den Schlüssel nach einer ganzen Umdrehung desselben gegebenen Lage unbeweglich fest hält. Die Zuhaltung ist ein Eisenstück, welches sich um einen aus dem Schloßbleche herausstehenden Stift als Drehachse drehen kann u. mit einem hakenförmigen Ansatze (dem Zuhaltungshaken) sich in die Einschnitte des Riegels einlegt, denn die Zuhaltungsfeder drückt den Zuhaltungshaken in den Einschnitt hinein, so oft ein solcher unter den Haken gekommen ist. Ein weiterer Ansatz an der Zuhaltung ist der Zuhaltungslappen. Ehe der Schlüsselbart den Angriff des Riegels faßt, muß er zugleich die Zuhaltung mittelst des Lappens ausheben; daher können französische Schlösser nur mit zwei Dietrichen geöffnet werden, welche man zugleich in das S. bringt. Nur mit Hülfe des Schlüssels kann auch von innen ein solches S. geöffnet u. verschlossen werden, daher ist sowohl in dem Kasten des Schlosses, als auch in der Thür ein Schlüsselloch, um das Verschließen von innen u. außen bewirken zu können. Statt der Klinke der deutschen Schlösser ist an den französischen Schlössern über dem Schließriegel noch ein[291] anderer Riegel, der Drückerriegel (die schießende od. schließende Falle), angebracht, welcher horizontal in eine Vertiefung des Thürgewändes greift, vorn schräg abgeschnitten ist, mittelst eines Widerhakens in einer kleinen Klammer (der Studel) geht, u. von einer Feder vorgedrückt wird. Auf der inneren u. äußeren Seite ist ein dazu gehöriger zierlicher Griff angebracht; mittelst eines gabelförmigen Vorsprungs am Riegel kann man bewirken, daß der Riegel zurückgezogen wird, man mag den Griff rechts od. links drehen. Meist ist an solchen Schlössern auch ein Nachtriegel angebracht, welcher nur mittelst eines aus dem Kasten des Schlosses herausragenden Schwanzes auf- u. zugeschoben wird u. in eine Vertiefung der Schließklappe greift. Bei Thüren, wo man Jedermann den Zugang gestatten kann, besteht das S. oft nur aus einer Klinke des deutschen od. aus einer schießenden Falle des französischen Schlosses. d) Das Bastardschloß (Schnipp schnapp) hat statt der drehbaren Zuhaltung des französischen Schlosses eine festliegende, nämlich ein Eisenstückchen, auf welchem der Riegel mit einem Einschnitte liegt u. beim Öffnen od. Schließen hebt der Schlüssel erst den Riegel aus der Zuhaltung heraus u. schiebt ihn dann vorwärts. B) Das Laden- od. Kofferschloß; an dem Deckel der Lade ist ein einfacher od. doppelter Schließhaken (Katzenkopf), der in das S. reicht, welches auf der inneren Seite des Kastens angeschlagen ist. In diesem Schlosse befinden sich ein od. zwei nach einem rechten Winkel gebogene Eisen, welche durch Federn zusammengedrückt werden u. den Schließhaken umfassen. Der Schlüssel, meist ein deutscher, drückt die im Schlosse befindlichen rechtwinkeligen Eisen aus einander u. öffnet so das S., welches ein dem Schlüssel entsprechendes Gewirre hat. Oft sind auch eine od. mehre Ösen am Deckel angebracht, welche in das S. eingreifen u. in welche sich beim Zuschließen Riegel einschieben. C) Das Kassenschloß wird an dem Deckel der eisernen Geldkassen befestigt u. hat 4–12 u. noch mehr Riegel, welche nach verschiedenen Seiten in den Kasten greifen. Alle diese Riegel hängen mit einem Hauptriegel zusammen, welcher von dem Schlüssel bewegt wird u. die andern Riegel zurückzieht. D) Das Vorlegeschloß besteht aus einem viereckigen, dreieckigen od. runden Behältniß von Eisen, in welchem der Riegel, die Feder, das Gewirre u. das Schlüsselloch befindlich sind; oben ist ein Bügel daran, dessen eines Ende um einen Bolzen drehbar am S. befestigt ist u. dessen anderes Ende ein Loch od. eine Kerbe hat, in welche der Riegel greift. Auch diese Schlösser sind auf sehr verschiedene Art eingerichtet. Bei dem schwedischen Schlosse kann der Bügel ganz vom Schlosse abgenommen werden, er hat an beiden Enden Löcher od. Kerben, u. das S. hat zwei Riegel, welche in jede Seite des Bügels greifen. Das Stoß- (Bolzen-, Einstech-) schloß hat statt des Riegels einen Bolzen od. Stift, welchen man in das S.u. durch das Loch des Bügels steckt. Der Bolzen hat an zwei Seiten Federn, u. daher kann er nicht zurückgezogen werden, wenn er in das S. gesteckt ist. Das viereckige Schlüsselloch ist auf der entgegengesetzten Seite von derjenigen, auf welcher man den Bolzen in das S. gesteckt hat. Der Schlüssel hat statt des Bartes zwei Lappen, womit man die Federn des Bolzens zusammendrückt, wenn man das S. öffnen u. den Bolzen herausziehen will. Das Schraubenschloß hat einen walzenförmigen Körper, der Dorn in demselben bat erhabene Schraubenwindungen, u. der Schlüssel ist ohne Bart, hohl u. mit vertieften Schraubengängen versehen. Wenn man den Schlüssel auf den Dorn schraubt, drückt er den Riegel zurück u. das S. kann geöffnet werden. Die französischen Vorlegeschlösser sind inwendig ähnlich den französischen Thürschlössern eingerichtet, u. der Riegel wird also mit zwei od. drei Umdrehungen des Schlüssels zugeschoben od. geöffnet. E) Sicherheitsschlösser; um sich gegen eine heimliche Eröffnung des Schlosses durch Schlüssel od. schlüsselähnliche Werkzeuge möglichst zu schützen, bringt man am Schlosse besondere Vorrichtungen an u. nennt das S. dann ein Sicherheitsschloß. Solche Schutzmittel sind: a) ein Vexier, d.h. eine geheime Vorrichtung, ohne deren Kenntniß das S. selbst mit dem Schlüssel nicht geöffnet werden kann, z.B. besondere Kunstgriffe in der Handhabung des Schlüssels, Vorgesperre, welche das Schlüsselloch verdecken u. erst durch Drücken od. Schieben an gewissen Stellen beseitigt werden. b) Vorgesperre, welche durch einen besonderen Schlüssel geöffnet u. beseitigt werden müssen, bevor das Schlüsselloch sichtbar wird. c) Eigenthümliche Zuhaltungen, welche das Öffnen od. Schließen des Schlosses nur bei einer ganz bestimmten Lage gestatten u. zwar nur, wenn alle Zuhaltungen diese Lage gleichzeitig haben. Man nennt solche Schlösser Combinationsschlösser; zu ihnen gehören: aa) die Buchstabenschlösser (Zauberschlösser), künstliche Vorlegeschlösser, von Abt Boissier u. la Prince de Beaufond um 1778 erfunden, welche ohne Schlüssel dadurch geschlossen werden, daß man gewisse, mit Buchstaben od. Zahlen bezeichnete Theile in eine solche Lage gegen einander bringt, daß die Buchstaben od. Ziffern in ihrer Aufeinanderfolge ein bestimmtes Wort, z.B. Amour, od. eine bestimmte Zahl bilden. Ohne gewaltsame Zerstörung können sie nicht geöffnet werden, wenn man jene. Theile nicht wieder genau in dieselbe Lage. bringt. Ähnlich ist das 1540 von Hans Ehemann in Nürnberg erfundene Malschloß. bb) Die mit einem eigenthümlich gestalteten Schlüssel zu öffnenden u. zu schließenden Schlösser von Bramah, Strutt, Mallet, Chubb, Crivelli etc. Die Chubbschen Schlösser sind in England 1818 von Jeremias Chubb erfunden u. 1824 von dessen Bruder. Charles Chubb, verbessert worden. Bei den Chubbschen Schlössern bestehen die Zuhaltungen aus mehren über einander liegenden, kreissegmentartigen, durchbrochenen Blechplatten, welche um einen gemeinschaftlichen, auf dem Schloßbleche stehenden Stift zu schwingenden Bewegungen veranlaßt werden können. Auf der Mitte einer der Längenseiten des Schloßriegels befindet sich ein rechtwinkelig aufgesetzter, prismatischer Zapfen, welcher zwar durch die erwähnten Durchbohrungen sämmtlicher Zuhaltungen hindurchtritt, jedoch so lange eine Verschiebung des Riegels unmöglich macht, als nicht jede einzelne Zuhaltung durch den hierzu entsprechend an der Vorderseite stufenförmig gestalteten Schlüsselbart in eine derartige Lage gebracht ist, daß sich der bemerkte Riegelzapfen ungehindert, vermöge eines Längenschlitzes in sämmtlichen Zuhaltungen, fortbewegen kann. Entsprechen die erwähnten stufenförmigen Partien des Schlüsselbartes nicht ganz genau den bestimmten Hebungen, um den einzelnen, correspondirenden Zuhaltungen die erforderliche Lage durch eine schwingende Bewegung zu ertheilen, ist eine od.[292] die andere dieser Stufen nur um ein Weniges zu hoch od. zu niedrig, so kann der Riegelzapfen u. mit diesem der Riegel selbst weder vor noch rückwärts bewegt werden, od. das S. ist weder zu öffnen noch zu schließen. Hierin liegt nun auch der Grund der großen Sicherheit dieser Schlösser. Denn bei einem Versuche zum Öffnen mittelst eines, dem Originalschlüssel nicht ganz gleichen Schlüssels, durch Sperrhaken etc., wird es unmöglich, die Zuhaltungen zu den hierzu gesetzmäßigen Schwingungen einzeln anzuregen Die von Charles Chubb angebrachte Verbesserung des Schlosses besteht bes. in einer sinnreichen Anordnung, durch welche es stets verrathen wird, wenn ein Versuch des unrechtmäßigen Öffnens gemacht wurde; der hierzu im Inneren des Schlosses vorhandene Theil wird der Entdecker od. Wächter genannt. In England hat man mancherlei Versuche zur Prüfung der Sicherheit u. Dauerhaftigkeit der Chubbschen Schlösser vorgenommen, aber weder die größte Geschicklichkeit im Offnen der Schlösser, noch der Gebrauch aller dazu anwendbaren Instrumente vermochten sie zu öffnen. Erst bei Gelegenheit der Londoner Weltausstellung 1851 öffnete dasselbe der amerikanische Schlosser Hobbs mit wenigen ganz einfachen Werkzeugen u. verschloß es auch wieder. Derselbe öffnete auch das Brahmaschloß, ein von dem Hofpatentschlösserfabrikanten Brahma in Piccadilly verfertigtes Patentschloß, bei derselben Gelegenheit, indeß da derselbe eine lange Zeit dazu brauchte, so gilt das Brahmaschloß bis jetzt immer noch für den erprobtesten Hüter des Eigenthums. Bei dem Brahmaschlosse hat das Rohr des zu ihm gehörigen kleinen bartlosen Schlüssels am Rande mehre kleine Einschnitte von verschiedener Tiefe u. schiebt mittelst dieser, wenn er in das Schlüsselloch hineingedrückt wird, zarte hakenförmige Stahlblättchen vorwärts, wodurch ein Cylinder frei wird, welcher dann den Riegel bewegt. Hobbs selbst hat ein S. verfertigt, welches, wenigstens in England, niemand öffnen konnte. In Deutschland haben die Combinationsschlösser namentlich bei Gelegenheit der Construction sogenannter feuerfester Schränke, Geldkisten etc. Eingang gefunden. Val. Zipper, Theoretisch praktische Anweisung zu Schlosserarbeiten, Augsb. 1822; Hoyau, Art du serrurier, Par. 1826; Grandpré, Nouveau manuel du serrurier, ebd. 1837; Chr. H. Schmidt, Der Schlossermeister, Weim. 1839; König, Grundriß der Schlosserkunst, ebd. 1848.

S.u. Schlüssel waren bei den Alten sehr einfach, die Verschließung der Thüren u. Thore in der ältesten Zeit geschah durch Vorlegung von Balken, daher konnte Verschließen u. Öffnen nur von Innen geschehen. Zum Verschluß der einzelnen Zimmer des Hauses hatten Griechen u. Römer einen Schlüssel (Kleis, Clavis), er war bei Homer von Erz u. hatte einen elfenbeinernen Griff (Kope); an der äußeren Seite der Thür angebracht, drehte man ihn beim Herausgehen herum, wodurch ein im Innern der Thür befindlicher Riegel (Ocheus, Zygoma) vorgeschoben wurde; wollte man die Thür öffnen, so steckte man den Schlüssel wieder in das Loch u. drehte ihn nach der entgegengesetzten Richtung rückwärts, wodurch der Riegel zurückgeschoben u. die Thür geöffnet wurde. Dazu mußte der Schlüssel am untern Ende einen Haken od. Bart haben. Der lakedämonische Schlüssel hatte drei Haken. Bei den Flügelthüren wurde der große Balken (Mochlos, Kleis, Repagulum, Vectis) vorgelegt; in der Thürpfoste war ein Loch (Balanodoke) u. durch den Riegel hindurch in dieses Loch wurde ein eiserner Zapfen (Balanos, Pessus, Pessulus) gesteckt, wodurch der Riegel fest gehalten wurde; wollke man das Thor öffnen, so wurde der Balanos mittelst eines Hakens (Balanagra) zurückgezogen. Um Verbesserung des Schlosses soll sich Theodoros (s. d) von Samos bemühet haben. Die Schlosser hießen in Griechenland Kleidopöen, das S. Kleithron, in Rom Claustrum. Ähnlich den oben beschriebenen war der Schlüssel der Ägyptier, nur ohne Bart u. hohl. Bei ihnen erhielten die in die priesterlichen Mysterien Eingeweihten einen Schlüssel als Symbol, daß sie die verborgene Wahrheit zu enthüllen u. das Wesen der Gottheit u. der Natur aufzuschließen suchen sollten, daher bildlich auch bei andern Völkern von dem Schlüssel der Weisheit, des Räthsels etc. gesprochen wird. Auch den israelitischen Priestern, Rabbinern etc. wurde ein Schlüssel gegeben als Symbol des erhaltenen u. Andern mitzutheilenden Aufschlusses der Lehre. Umgekehrt war in den griechischen Mysterien der Schlüssel das Symbol des Schweigens; außerdem wurden bei ihnen u. den Italern mehre Götter mit Schlüsseln dargestellt (daher Schlüsselträger, Kleduchen, Kleiduchen, Clavigeri). als Hüter u. Wächter ihrer Thore u. Mauern; so Janus, indem er dem kommenden neuen Jahr das Zeitenthor öffnet; Pluto u. Proserpina, weil sie den Schooß der Erde zur Fruchtbarkeit aufschließen; Eileithyla, weil sie als Geburtsgöttin dem Menschen den Eintritt in das Leben eröffnet; Hekate, welche als Göttin der Unterwelt den Gestorbenen den Eingang zu derselben aufschließt etc. Kleduchen (Clavigerae) hießen auch die Priesterinnen der Göttinnen als Aufseherinnen u. Bewahrerinnen der Tempel u. deren Heiligthümer, u. ebenso die Weiber der Römer, welche beim Eintritt in das Haus des Mannes die Schlüssel als Zeichen ihrer Aufsicht über das Hauswesen erhielten, wogegen die Zurückgabe der Schlüssel die Förmlichkeit war, welche bei Ehescheidungen vor sich ging. In gleicher Bedeutung übergab Christus dem Petrus die Schlüssel des Himmelreichs, s. Schlüsselgewalt. Der Kammerherrnschlüssel, ein Schlüssel, welchen vornehme Hofleute tragen, schreibt sich erst aus dem Mittelalter her, wo solchen wegen mannigfaltiger Besorgung u. Verwaltung fürstlicher Geschäfte als Auszeichnung ein Schlüssel übergeben wurde. Damals hießen auch die Schatzmeister des Kirchenärariums Schlüsselträger. Über die Wahrsagung aus Schlüsseln s. Kleidomantie. Vgl. Molinus, Dissertatio de clavibus, Lpz. 1689; Schwarz, Dissertatio de diis clavigeris, 1741. 2) Die hölzernen Schlösser, welche bisweilen an Gartenthüren u. ähnlichen Orten gebraucht werden, bestehen aus einem Riegel, welcher erst dann verschoben werden kann, wenn man verborgene Schrauben u. Stifte gedreht u. verschoben hat; 3) das S. an Fensterläden, mit welchem dieselben zugeschlossen werden können, besteht meist aus einer deutschen Falle (s. oben 1) A) b); 4) bei Schlagbäumen eine Schraube nebst einer im Schlagbaum befindlichen Schraubemutter, mit deren Hülfe der Schlagbaum verschlossen werden kann; der Kopf der Schraube ist so eingerichtet, daß sie nur mit Hülfe eines dazu gehörigen Schraubenschlüssels geöffnet werden kann. Bisweilen bedient man sich zu Verschließung der Schlagbäume einer ähnlichen[293] Vorrichtung, wie der Bolzen des Stoßschlosses (s. oben 1) D); 5) an Halsketten, Armbändern, Gürteln u. dgl. der Theil, welcher die Enden dieser Gegenstände vereinigt; diese Schlösser bestehen meist aus einer verschiedentlich gestalteten Schließfeder, welche in ein kleines Gehäuse eingesteckt wird u. sich darin festsetzt, indem ein vorspringendes Häkchen der Feder in eine entsprechende Vertiefung des Gehäuses eintritt; 6) an Geld- u. Strickbeuteln zwei metallene Bügel, welche durch zwei Nieten an ihren Enden mit einander vereinigt u. mit Löchern versehen sind, um sie an den Beutel annähen zu können; oben hat der eine Bügel ein seitlich vorstehendes Häkchen, der andere eine Feder, welche mit einem Drücker versehen ist; werden die Bügel zusammengelegt, so schnappt das Häkchen unter die Feder u. der Beutel ist geschlossen. Ein solcher Beutel heißt Schloßbeutel; an Etuis u. Brieftaschen sind Häkchen u. Feder, welche meist mit zierlichen Metallplatten bedeckt; 7) (Buchb.), so v.w. Clausur; 8) vorstehende Stifte od. Ränder an den Theilen einer Form, z.B. für Zinnguß, welche das richtige Zusammenpassen der ganzen Form sichern, indem sie in Vertiefungen an dem benachbarten Formtheile hineingreifen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 290-294.
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