Prüfung

[656] Prüfung, 1) Abwägung der Gründe, auf welchen eine Behauptung od. Lehre beruht; 2) Erforschung, ob Etwas einer Erforderniß entspreche; rücksichtlich der P. einer Handlung od. eines Benehmens nach sittlichen Grundsätzen legt sich Jedem die Selbstprüfung am nächsten; 3) so v.w. Examen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 656.
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