Grundsatz

[733] Grundsatz, 1) ein allgemeiner Satz von unmittelbarer Gewißheit u. gebietender Nothwendigkeit. Man unterscheidet hiernach: theoretische Grundsätze, welche ausdrücken, daß zwei Begriffe mit einander verbunden sind, deren nothwendige Verbindung aber dem Verstande unmittelbar einleuchtet, so daß solche keines weitern Beweises bedürfe; praktische Grundsätze, so v.w. Maximen. Grundsätze sind die Grundlagen aller Theorien, die selbst nichts sind, als Erklärungen aus Grundsätzen. Man hat sich vergeblich bemüht einen absoluten ersten G. aller Erkenntniß aufzustellen, wie: den Satz des Widerspruchs (keinem Gegenstande kommt ein Merkmal zu, das ihm widerspricht), od. den Satz: was ist das ist, od. den Satz: ein jedes Ding ist entweder, od. es ist nicht, od. den Satz des zureichenden Grundes Alle diese Sätze, nach ihrem Ursprung, sind aber nur Grundfacta, die wir in unserm Denkvermögen immer wahrnehmen, u. die man annehmen muß, wenn man den Fortgang des Denkens selbst erklären will. Die kritische Philosophie unterschied: synthetische Grundsätze (Axiome), welche anschauliche Gewißheit haben, dergleichen blos die Mathematik aufstellt; u. discursive (Akroame), deren Wahrheit nur durch vermittelnde Begriffe (Kategorien, nämlich der Quantität, Qualität, Relation u. Modalität) einleuchtend wird. 2) (Axiom, Math.), der Ausspruch einer Wahrheit, die entweder unmittelbar einleuchtet, od. deren Gründe wenigstens außer den Grenzen der Wissenschaft liegen u. die deshalb auch keines Beweises bedarf. Euklides stellt zwölf auf, von denen die wichtigsten sind: zwei Dinge, die einem dritten gleich sind, sind einander selbst gleich; wenn zu Gleichem Gleiches hinzukommt, od. von ihm subtrahirt wird, so sind die Summen u. respective die Reste gleich; das Ganze ist größer als sein Theil. Alle Theile zusammen machen das Ganze aus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 733.
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