Grundschlag

[733] Grundschlag, die Aufzeichnung eines Zimmerwerks in natürlicher Größe, bes. einer Treppe, eines Dachstuhls etc.; sie geschieht meist auf dem Zimmerplatze auf neben einander gelegten Bretern, die horizontal auf einer Unterlage befestigt sind, u. so einen großen Rißboden bilden, auf dem mittelst Schnurschlags die geraden Linien des Gegenstandes gemacht werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 733.
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