Grundsatz

[251] Grundsatz (lat. principium) bedeutet 1. ein allgemeines Urteil, aus welchem andere durch Folgerung abgeleitet werden (s. Deduktion); 2. eine Richtschnur unseres Handeins (Prinzip, Maxime). Vgl. Moralprinzip. Beide müssen schließlich im Wesen der (logischen, psychischen, physischen) Natur des Menschen begründet sein, wenn sie Anerkennung finden sollen. Darin beruht aber gerade der Mangel mancher sonst äußerst konsequenter Systeme, daß ihr Grundprinzip unbegründet ist. Vgl. Prinzip.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 251-252.
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251 | 252
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