Relation

[30] Relation (v. lat. Relatio), 1) (röm. Ant.), Vortrag, welchen der Consul od. Einer der höhern Magistrate im Senat hielt; 2) Verfahren, wo der Unterrichter dem Kaiser die Entscheidung in schwierigen Fällen überließ, bes. bei nöthiger Abweichung vom streugen Recht; von Justinian aufgehoben; 3) (Consultatio), statt der Appellation kurz angestelltes Verfahren, wenn der Unterrichter die Appellation versprach u. der Appellant einwilligte. Daher kommt die Zusammenstellung der R-en u. Appellationen in den Titeln der Pandekten; 4) wenn ein od. zwei Mitglieder eines Collegiums den Auftrag erhalten, statt des ganzen Collegiums die Acten durchzulesen u. deren Inhalt dann dem gesammten Collegium so vorzutragen, daß dies in den Stand gesetzt wird, die Sache so zu übersehen, als wenn jedes Mitglied die Acten selbst gelesen hätte, wobei das Vortrag haltende Mitglied (Referent) seine Meinung (Votum) über den zu fassenden Beschluß am Ende der historischen Darstellung mit abgibt, so nennt man dies eine R. Die R-n sind entweder schriftliche od. mündliche. Der Vortrag eines zweiten Mitglieds des Collegiums, welches ebenfalls die Acten gelesen hat, um den Vortrag des Referenten zu controliren, heißt Correlation, das Mitglied selbst Correferent. Proberelationen nennt man solche R-n, welche von Examinanden als Probe ihrer Rechtskenntnisse u. Gewandtheit erstattet werden. Der Inbegriff aller derjenigen Regeln, welche die zweckmäßige Einrichtung u. Abstattung der R. angehen, bilden die Referirkunst (s.u. Referent); 5) Mündlicher Bericht eines Gerichtsdieners über den Erfolg von Insinuationen (s.d. 1), Vorladungen u. andern ihm befohlenen Handlungen. Die darüber gefertigte Niederschrift wird Relationsregistratur genannt; 6) R. des Eides, die Zurückschiebung des Eides; derjenige, welchem der Eid zugeschoben wird, heißt Relat, s.u. Eid I. B) d) aa); 7) Beziehung, Verhältniß, Verbindung; s.u. Kategorien 1) c); 8) (Gramm.), Beziehung auf das Vorhergehende, meist durch das Pronomen relativum angegeben. In der R. wird gleiches Genus u. gleicher Numerus mit dem Substantivum, auf welches zurückgedeutet wird, verlangt, der Casus wird durch die Rection des neuen Satzes bestimmt, wiewohl durch die Attraction des Relativums, bes. im Griechischen, davon Ausnahmen Statt finden; 9) (Math.), R. findet zwischen zwei od. mehrern Größen Statt, wenn der Werth der einen, mag er an u. für sich beliebig sein, bestimmt wird, sobald eine zweite Größe mit der erstern in Verbindung gebracht wird. So stellen Gleichungen, Verhältnisse n. dgl. R-en zwischen Größen dar. Die drei Winkel in einem Dreieck sind einzeln ihrer Größe nach noch ganz unbestimmt, sie dürfen nur, eben weil sie Winkel im Dreieck sind, zusammen nicht mehr u. nicht weniger als 180° ausmachen, dagegen ist die Größe jedes einzelnen vollkommen bestimmt, wenn die Länge der Seiten des Dreiecks gegeben ist, u. umgekehrt ist die Länge der Seiten noch ganz beliebig, so lange nicht außer irgend einer Seite noch die Größe der einzelnen Winkel bestimmt ist. Daher sagt man, die Winkel u. Seiten eines Dreiecks sind von einander abhängig, sie haben eine Beziehung auf einander, die Winkel drücken eine R. zu den Seiten u. diese umgekehrt zu den Winkeln aus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 30.
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