Relativ

[30] Relativ (v. lat.), was sich auf Etwas bezieht, in Verhältniß zu etwas steht, was daher blos bedingungs- od. beziehungsweise wahr ist; z.B. Relativer Begriff, ein Begriff, welcher erst aus der Vergleichung eines Gegenstandes mit einem andern entspringt. Relative Kraft, von irgend zwei Kräften diejenige, welche man als die auf die andere als Einheit angenommene bezieht; od. die Kraft, welche auf einen ruhenden Körper anders, als auf einen bewegten Körper einwirkt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 30.
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