Mitglied

[324] Mitglied, ein zu einer Gesellschaft, Corporation, Collegium etc. als Theilhaber, Stimmberechtigter, aber auch zur Übernahme u. Tragung von Arbeiten, Lasten, Beiträgen etc. Verpflichteter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 324.
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