Verfahren [1]

[463] Verfahren, 1) (Bergb.), einen Gang, ihn bei der Arbeit nicht bemerken, sondern einem Nebengange folgen, od. auch beim Treiben einer Strecke nicht den Ort treffen, welchen man erreichen will; 2) ein Feld, einen Gangverfahren, es mit Schächten od. Strecken öffnen od. das Erz daraus gewinnen; 3) seine Schicht verfahren, sie beobachten, die dazu gehörige Arbeit verrichten; 4) (Buchdr.), aus Versehen die Form nicht weit genug unter den Tiegel schieben; 5) vom Hirsche, wenn er Ameisenhaufen mit seinem Gehörne u. Läufen aus einander schlägt; 6) vom Hunde, von einer Fährte od. vom Laufe des Wildes ab- u. nach einer anderen Richtung gehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 463.
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