Verfahren

[69] Verfahren, in der Rechtssprache eine zusammenhängende Reihe von Rechtshandlungen, die zu gemeinsamem Zwecke vor und von der zuständigen Behörde nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem Sinne wird ein ganzer Prozeß als V. bezeichnet, namentlich spricht man von einem Strafverfahren (s. d.), V. in Angelegenheiten der »freiwilligen Gerichtsbarkeit« s. d. Aber auch die Rechtsgrundsätze, die das V. beherrschen, werden als solches bezeichnet. Man unterscheidet ferner je nach der Behörde, bei der ein rechtliches V. stattfindet, zwischen einzelrichterlichem V., V. vor dem Amtsgericht, vor dem Landgericht etc., Verwaltungsstreitverfahren etc. Endlich werden auch die einzelnen Teile und Abschnitte eines Verfahrens selbst als V. bezeichnet, z. B. Mahn-, Beweis-, Haupt-, Vorbereitungsverfahren etc.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 69.
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