Prozeß

[408] Prozeß (lat., Rechtsstreit), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültigen Entscheidung gebracht wird; dann der Inbegriff der gesetzlichen Regeln, nach denen dieses Verfahren eingerichtet werden muß, und die wissenschaftliche Entwickelung derselben (s. Zivilprozeß, Strafprozeß). Summarische Prozesse nannte man früher die Prozesse, bei denen aus bestimmten Gründen eine Vereinfachung des gewöhnlichen, ordentlichen Verfahrens zwecks Herbeiführung einer schnellern (summarischen) Erledigung eintrat oder für die besondere Verfahrensgrundsätze aufgestellt waren. Kanonischer P., geistliches Gerichtsverfahren. Über chemische Prozesse s. Chemischer Prozeß.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 408.
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