Pandekten

[596] Pandekten, 1) Titel für manche Schriften römischer Rechtsgelehrter, welche auf eine Darstellung des ganzen Rechtssystemes berechnet waren; so schrieb Ulpian (s.d.) ein Werk unter diesem Titel in zehn u. Modestinus (s.d.) ein Werk in zwölf Büchern; 2) der zweite, aus einer Zusammenstellung von Excerpten aus Schriften römischer Rechtsgelehrter bestehende Theil des Justinianischen Corpus juris civilis, s.d.; 3) Bezeichnung der Hauptvorlesung über das Römische Recht auf den deutschen Universitäten; daher Pandektist, der Universitätslehrer, welcher bes. das Fach des Römischen Rechtes vertritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 596.
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