Pronomen

[623] Pronomen (lat., Fürwort), ein flexibler Redetheil, welcher einen Gegenstand nach seinem jedesmaligen Verhältniß zu dem Redenden bezeichnet. Die Pronomina zeigen an, ob der Gegenstand der Redende, od. der Angeredete od. derjenige ist, von welchem geredet wird; in letzterem Falle sind sie verschieden nach räumlichen u.a. Verhältnissen; da sie auch Gegenstände selbst nach ihren Verhältnissen zu den Redenden od. die von ihnen dargestellten Verhältnisse als attributive Beziehungen anzeigen können, so sind sie in ersterem Falle Substantiv-, in letzterem Adjectivpronomina. Die P. zerfallen in folgende Klassen: Pronomĭna personalia, welche den Gegenstand in der Rede bezeichnen, welcher redet: ich, wir; welcher angeredet wird: du, ihr; von welchem geredet wird; er (sie, es), sie, auch das P. indefinitum, Jemand, Einer, man; das P. reflexivum bezeichnet die Thätigkeit des besprochenen Gegenstandes an sich selbst, seiner, sich; das P. reciprŏcum bezeichnet Gegenseitigkeit der Thätigkeit einander (Einer den Andern). Diese Personalpronomina sind substantivische; die adjectivischen (Pronomina possessīva), sind mein, dein, sein, ihr, unser, euer; Pronomina demonstratīva, welche einen gezeigten Gegenstand als dem Redenden räumlich näher od. ferner darstellen, dieser, der, jener; P. relatīvum, welches ein vorhergehendes Substantivum in einem, organisch in die Rede eingefügten Zwischensatz repräsentirt, welcher; Pronomina interrogativa, wer? was? was für einer? etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 623.
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