Fensterladen

[187] Fensterladen, eiserne u. hölzerne Thüren an Fensteröffnungen zur Sicherheit od. zum Abhalten des Lichts. Sie sind entweder auswendig angebracht, theils aus dem Ganzen, theils zum Zusammenlegen, sie hängen in Kloben u. werden mit eifernen Bolzen u. Vorsteckern od. Schrauben besestigt; od. sie werden, bes. bei massiven Gebäuden, inwendig angebracht, indem sie an die F. schmiege in einem od. ehreren durch Charniere verbundenen Stücken in ein hölzernes Futter, ohne hervor zu stehen, zurückgeschlagen od. in einem Falze vorgeschoben werden können (Schiebladen); od. sie werden nur vorgesetzt u. mit Riegeln befestigt (Vorsetzladen).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 187.
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