Kasten [1]

[366] Kasten, 1) hölzernes Behältniß von eckiger Gestalt; 2) das aus mehren Theilen zusammengesetzte Ganze eines Bogeninstruments; 3) (Bergb.), die Auszimmerung einer Strecke od. Straße, indem man eine Reihe Stempel an den Seiten einschlägt (Kasten schlagen) u. starke Stangen (Kastenstangen) kreuzweise darauf deckt; geschieht um das flüchtige Gestein zu befestigen od. um Schutt u. Berge auf die K. schütten u. doch darunter hingehen zu können; 4) (Wasserb.), der untere Theil eines Dammes; 5) (Kriegsw.), bei Batterien u. Schanzen der ganze Theil der Brustwehr zwischen zwei Schießscharten von der Krone bis zur Fläche der Schießschartensohle, durch welche die Schießscharten eingeschnitten sind; 6) so v.w. Hocke od. Mandel, daher kasten, Garben in Hocken legen; 7) (Jagdw.), so v.w. Einschlag, s.u. Ausgraben 3).

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 366.
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