Mandel [1]

[816] Mandel, 1) die Frucht des Mandelbaumes, s. Mandeln; 2) (Anat.), s. Mandeln; 3) bei zählbaren Gegenständen, bes. bei Obst, Garben, so v.w. 15 Stück; die Großmandel an manchen Orten zu 16 Stück gerechnet; daher 4) ein zusammengestellter Haufen von 15 Stück Garben; 5) (Mangel, Rolle), Maschine, Wäsche u. Zeuge zu glätten u. weich zu machen; die einfachste ist die Handrolle. Die größeren u. daher wirksameren M-n bestehen aus einem hölzernen Gerüste, zwischen welchem eine ganz glatte Tafel von starken Bohlen befestigt ist; auf dieser Tafel befindet sich ein länglicher, mit Steinen beschwerter Kasten, dessen Boden auf der unteren Seite ganz glatt ist. Zwischen diesen Kasten u. die Tafel werden zwei glatte hölzerne Walzen (Mandelhölzer) gelegt, auf welche die Wäsche od. das Zeug gewickelt u. auf welchen der Kasten hin u. her gezogen wird. Bei der Drebmandel ist über dem Kasten eine Welle in einem Gerüste angebracht, an dieser Welle sind zwei Ketten befestigt, wovon jede zugleich an einem Ende des Kastens befestigt ist. An der Welle befindet sich auch ein Drilling, in welchen ein Stirnrad greift, welches mittelst einer Kurbel herumgedreht wird Bei schwereren M-n kann das Stirnrad auch durch ein Tretrad in Bewegung gesetzt werden, od. man bringt statt des Stirnrades ein Kammrad an einer stehenden Welle an, welche wie in Roßmühlen durch ein Pferd herumgedreht wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 816.
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