Grundriß

[732] Grundriß, 1) (Bauk.), geometrische Zeichnung einer gemessenen Gegend (einer Stadt, eines Platzes, eines Grundstückes etc.), od. eines einzutheilenden Raums, bes. für einen darnach zu bewirkenden Bau od. für sonstige Anlagen. Bei diesen letztern kommt es zunächst auf die Grundform an; diese ist gewöhnlich das Rechteck, doch auch Vielecke u. Kreise bes. für einzelne Räume, zu deren Charakterisirung sie wesentlich beitragen können, man unterscheidet den Kellergrundriß, welcher die Darstellung der Grund- u. Kellermauern in den erforderlichen Maßen, so wie die Angabe der Gewölbe enthält, ob es Kreuz-, Tonnen- od. andere Gewölbe sind. Diese gibt man durch punktirte Linien an, z.B. bei Kreuzgewölben die zwei sich durchschneidenden Grade, bei Tonnengewölben die Höhe u. Form des Bogens etc. Die Stockwerksgrundrisse geben die eigentliche Eintheilung des Gebäudes an, u. zwar zunächst das Erdgeschoß, nach welchem sich die übrigen richten. Der Balkengrundriß (Balkenriß) zeigt die Eintheilung der Balken in den Stockwerken, der Dachgrundriß (Dachriß) die Dachbalkenlage, die Kehlbalken, der Dachstuhl u. die Sparren an. Die Mauern bezeichnet man gewöhnlich in den G. mit ganz schwarzer, doch auch mit rother Tusche. Treppen, Öfen, Heerde u. Alles, was nicht zu den Mauern gehört, gibt man blos in Linien ohne Farben an. Die Maße jedes Raums u. Gegenstandes werden, der Genauigkeit wegen, mit Zahlen angestrichen. 2) Geometrischer G. eines Theils der Erdoberfläche ist eine, nach einem verjüngten Maßstabe entworfene, der horizontalen Projection dieses Theiles der Erdoberfläche in allen ihren Theilen ähnliche Figur. Alle in diesem G. angegebenen Winkel müssen den, ihnen in der horizontalen Projection (s.d.) entsprechenden Winkeln genau gleich sein, sowie die gezeichneten Linien genau eben so viele[732] verjüngte Maßeinheiten enthalten, als die ihnen entsprechenden Linien der horizontalen Projection wirkliche Maßeinheiten enthalten; 3) eine bildliche Darstellung eines Markscheiderzuges wird gegeben, wenn man diesen auf eine horizontale od. söhlige u. eine vertikale od. seigere Ebene projicirt, alsdann aber nach einem bestimmten verjüngten Maßstabe sowohl einen Riß der ersten horizontalen, als auch einen Riß der zweiten vertikalen Projection des Zuges auferlegt. Der erstere Riß nun heißt der G., der andere der Seigerriß. Das Anfertigen beider Risse geschieht auf dem sogenannten Zulegetische, u. das Anfertigen nennt man das Zulegen des Zuges.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 732-733.
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