Grundriß

[176] Grundriß, Zeichnung eines Gebäudes, einer Stadt etc. nur nach dem Umfange und der gegenseitigen Lage der Theile zum Erdboden; Zeichnung eines Gegenstandes nach seinen wesentlichsten Theilen; Darstellung des Wesentlichsten aus einer Wissenschaft.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 176.
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