Grundriß

[455] Grundriß, allgemein: Horizontalprojektion irgend eines Gegenstandes (s. Projektion); insbes. der wagerechte Durchschnitt einer Baulichkeit in irgend welcher Hohe desselben. Beim Entwerfen eines Gebäudes werden zunächst die Grundrisse des Kellers und der verschiedenen benutzten Geschosse gezeichnet, bei der weitern Durcharbeitung für die Ausführung treten diejenigen der Fundamente, der Balkenlagen und des Dachgespärres hinzu. Außer den Mauerzügen pflegen in den Gebäudegrundrissen die Tür- und Fensteröffnungen, die Wölbungen, Öfen, Rauchrohre, Treppen, Auszüge, Abortsitze etc. angegeben, bei speziellerer Durchbildung auch die Möbel und sonstigen Ausstattungsstücke eingetragen zu werden. Den G. einer ganzen Gegend, eines Ortes, eines Bauplatzes mit seiner Umgebung etc. nennt man Lage- oder Situationsplan. – In der Literatur heißt G. (Abriß) kurze Darstellung einer Lehre, bei der nur die Hauptmomente des Gegenstandes gegeben werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 455.
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