Anlage

[520] Anlage, 1) Vorbereitung, Entwurf, erster Anfang zu etwas; 2) (Hdlgsw.), so v.w. Anlegecapital, s. Capital; 3) die vorstechende Befähigung zur Erlernung einer Kunst od. Wissenschaft; 4) so v.w. Disposition zu einer Krankheit; 5) Beifügung einer Schrift zu einem Schreiben; 6) eine von einer Gesellschaft od. Gemeinde zusammenzubringende Summe, daher Gemeinde-A., Kirchen-A.; daher auch 7) die Beiträge, die sonst im Deutschen Reich durch Kreistage bewilligt wurden; 8) so v.w. Anspülung; 9) (Kriegsw.), Grundfläche eines Walles, Brustwehr od. überhäufte Erdaufschüttung; 10) (Forstw.), Ort, wo die Holzhauer zur Arbeit angestellt (angelegt) sind; 11) (Waffenk.), so v.w. Anschlag; 12) (Schloss.) an einem Kastenschlosse das Eisen, durch dessen Öhr der Bogen geht, worin das Schloß hängt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 520.
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