Reich [1]

[940] Reich (lat. Regnum), 1) der Inbegriff einer großen Anzahl von Dingen od. Gegenständen, welche zu einem allgemeinen Princip im Verhältnisse stehen; so spricht man z.B. von Natur-, Mineral-, Thierreich; 2) größere Staaten, an deren Spitze ein monarchisches Oberhaupt steht, daher Kaiser- u. Königreich; das Große R., zur Zeit Napoleons, begriff alle Länder, welche unter dessen unmittelbarer od. föderativer Herrschaft standen; 3) das einem gekrönten Haupte gehörige Land; 4) Oberdeutschland, mit Ausnahme Österreichs; 5) die Gegenden am Rhein u. Main; 6) das sonstige Deutsche R.; 7) ehemals die Versammlung des Kaisers u. der vornehmsten Reichsstände od. ihrer Deputirten; 8) Herrschaft, Regierung; 9) (Schiffb.), so v.w. Rundstock.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 940.
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