Reich

[504] Reich heißt die oberste systematische Einheit verschiedener Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze. So spricht man von dem Naturreich, wenn die bestimmenden Gesetze Naturgesetze sind; Reich der Zwecke nennt Kant (1724-1804) dagegen dasjenige Reich, dessen Gesetze die Beziehung der Wesen desselben als Zwecke und Mittel zur Absicht haben, also die moralische Welt. Dem Reiche der Natur steht auch das Reich der Gnade oder das Reich Gottes gegenüber; jenes bezeichnet die Menschen, sofern sie nur durch physische und soziale Gesetze zusammengehalten werden, dieses sofern sie Gott als dem höchsten Gesetzgebergehorchen. Vgl. höchstes Gut. Kant, über den Gebrauch teleologischer Prinzipien in der Philosophie. Teutscher Merkur 1788. Januar und Februar.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 504.
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