Absicht

[6] Absicht bedeutet die Bestimmung des Willens zu einem Ziele. Die Absicht unterscheidet sich vom Zweck dadurch, daß unter jener meist die subjektive, unter diesem meist die objektive Bestimmung des Willens verstanden wird. Nach dem Grade der Absichtlichkeit einer Tat richtet sich die Zurechnung. Vgl. Zweck.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 6.
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6
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