Türkisches Reich

Balkanhalbinsel. I. (Karten) [Detailkarten: ] Belgrad, Sofia, Bukarest, Russland, Ungarn, Rumänien, Serbien, Bulgarien, Türkisches Reich, Kleinasien, Griechenland, Isthmus von Korinth, Athen und Umgebung, Konstantinopel
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Balkanhalbinsel. II. (Karten) 1. Geolog. Übersicht und Mineralfundstätten. 2. Physikalische Übersicht. 3. Pflanzen- und Tiergeograph. Übersicht. 4. Volksdichte. 5. Historische Übersicht.
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Asien. I. (Karten)
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Asien. II. (Karten) 1. Geologische Übersicht und Mineralfundstätten. 2. Physikalische Übersicht. 3. Die wichtigsten Kulturpflanzen. 4. Tiergeograph. Übersicht. 5. Volksdichte. 6. Die wichtigsten Entdeckungen u. Forschungen.
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Afrika. I. (Karte)
Afrika. I. (Karte)
Afrika. II. (Karten) 1. Geolog. Übersicht. 2. Physikalische Übersicht. 3. Die wichtigsten Kulturpflanzen. 4. Tiergeograph. Übersicht. 5. Volksdichte. 6. Die wichtigsten Entdeckungsfahrten und Forschungsreisen.
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Europa. I. (Karten)
Europa. I. (Karten)
Europa. II. (Karten)
Europa. II. (Karten)
1891. Türkisches Reich.
1891. Türkisches Reich.
Flaggen.
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[877] Türkisches Reich (Türkei) oder Osmanisches Reich, Memalik i Osmanije [Karten: Balkanhalbinsel I u. II, Asien I u. II, Afrika I u. II, Europa I u. II], Großsultanat (Kaiserreich), umfaßt einen Teil der Balkanhalbinsel (s.d.), Kleinasien, Teile von Armenien und Kurdistan, Mesopotamien, Syrien, den westl. Küstenstrich Arabiens, Ägypten und Tripolis, im ganzen 4.148.000 qkm, 39.800.000 E., davon unmittelbarer Besitz 2.987.100 qkm, 24.028.900 E., und zwar: in Europa 169.300 qkm, 6.130.200 E., Asien 1.766.800 qkm, 16.898.700 E., Afrika 1.051.000 qkm, 1 Mill. E.; Vasallenstaaten (Bulgarien mit Ostrumelien, Samos, Ägypten mit Thasos) 1.091.506 qkm, 13.632.302 E., unter fremder Verwaltung (Bosnien und Herzegowina, Kreta, Cypern) 69.329 qkm, 2.131.601 E.

Die Europ. Türkei, außer dem tributären Fürstent. Bulgarien und den von Österreich-Ungarn besetzten Gebieten Bosnien und Herzegowina sowie Kreta aus den Landschaften Albanien, Mazedonien und dem südl. Thrazien bestehend, ist fast ganz von Gebirgen eingenommen; an der Maritza, in Mazedonien und Albanien größere Ebenen. Klima günstig, ebenso die natürlichen Verkehrsverhältnisse durch die Flußtäler und Küstenbildung. Die Landwirtschaft leidet unter den willkürlichen Bestimmungen über die Besitzverhältnisse (eigentlicher Grundbesitzer der Sultan, der Eigentümer nur Nutznießer), den Mißbräuchen bei der Steuererhebung, den Ausfuhrzöllen auf Landesprodukte und den mangelhaften Verkehrseinrichtungen; trotzdem bedeutende Produktion in Getreide [s. auch Beilage: Getreide], Gemüse und Obst, Oliven, Feigen, Wein; sehr wichtig die Tabakskultur, Rosen- und Seidenraupenzucht, Schwamm- und Perlenfischerei. Industie in Seidenspinnerei und Teppichweberei, in Konstantinopel bedeutende Kunstindustrie. Handel, im Innern meist von Griechen und Armeniern, nach dem Auslande von fremden Kaufleuten und Levantinern besorgt; weiteres s. Beilage: Europa (sowie die Beilagen: Afrika und Asien); Handelsflotte s. Beilage: Handel und Handelsmarine; Eisenbahnen (1903) 4971 km, davon in Europa 2042, in Kleinasien 2371, in Syrien 558 km [s. auch Beilage Eisenbahnen]; Telegraphenlinien (1902/3) 41.462 km. Bevölkerung: herrschender Stamm die Osmanen (Osmanli oder Türken im engern Sinne), jetzt stark vermischt mit griech., bulgar., serb. und albanes. Elementen und an Zahl abnehmend, in der Europ. Türkei nur in den größern Städten, in Thrazien und Bulgarien zahlreicher vertreten, ebenso im Innern Kleinasiens, sonst überall in der Minderzahl; daneben Griechen (Epirus, Mazedonien, an der Küste und in den Städten), Albanesen (im Westen), Walachen (im Pindusgebirge), Serben, Bulgaren, Armenier (in den Städten), Juden etc.

Das T. R., nach der Verfassung vom 23. Dez. 1876 eine konstitutionelle Monarchie, ist trotzdem eine orient. Despotie, der Sultan (Padischah) vereinigt die höchste weltliche mit der höchsten geistl. Gewalt, dem Kalifat; den Thron erbt jedesmal der älteste Prinz des Hauses Osman. Staatsreligion der Islam; Freiheit der Ausübung für die übrigen Kulte; neben dem Sultan ein Ministerrat, an der Spitze der Großwesir; von gleichem Range der oberste Chef der Geistlichkeit, Scheich ul-Islam; allwöchentlich Versammlung des Ministerrats (Diwan) im Gebäude der Hohen Pforte. Das Parlament, bestehend aus Senat (Mitglieder vom Sultan auf Lebenszeit ernannt) und Abgeordnetenhaus (auf je 50.000 Osmanen ein Deputierter durch geheime Wahl auf vier Jahre gewählt), nach zwei Sitzungen (1877) aufgelöst und nicht wieder einberufen. Die Beamten werden in drei Klassen geteilt: Diener des Gesetzes und Kultus, Beamte der Feder und Beamte des Säbels; an der Spitze der Palastbeamten der Kyzlar-Agassy (Chef der schwarzen Eunuchen). Hauptstadt Konstantinopel. Finanzen. Stand der Staatsschuld (1904) 96,65 Mill. türk. Pfd., dazu 241/2 Mill. russ. Kriegsschuld; Einnahmen (1897/98) 18.511.322 Pfd., Ausgaben 18.429.411 Pfd. [s. auch Beilage: Finanzen]. Heerwesen. Es besteht allgemeine Wehrpflicht zu 3jährigem, bei der Kavallerie und Artillerie 4jährigem Dienst, doch kann nach dreimonatiger Dienstzeit im stehenden Heere (Nizam) sich jeder Soldat von dem weitern aktiven Dienst (durch 50 türk. Pfd.) loskaufen. Die Dienstpflicht dauert ferner in der Reserve (Ichtiad) 6 bez. 5, in der Landwehr (Redif) 9, im Landsturm (Mustahfiz) 2 Jahre. Im Frieden bestehen 7 Armeekorps mit 308 Bataillonen Infanterie und Schützen, 209 Eskadrons, 271 Feldbatterien, 146 Kompanien Festungsartillerie, 8 Geniebataillone, 3 Geniekompanien etc. Kriegsstärke: Linientruppen 404.000, Redifs 600.000, Ilave (Ersatztruppen) 350.000, Landsturm 100.000, zusammen 1.454.000 Mann. Die Infanterie führt das Mausergewehr M 90 von 7,65 und 9,5 mm-Kaliber, die Feldartillerie Kruppsche Geschütze von 7,5 und 8,5 cm. Die Kriegsmarine zählt 38 veraltete, 40 neuere Fahrzeuge. Kultus und Gerichtswesen. Die Theologie ist durch die Ulemâs in drei Klassen, Imâme (Kultusdiener), Mufti (Gesetzausleger) und Kâdi (Richter) vertreten. Das 1549 [877] gesammelte Zivil-und Kriminalrecht beruht auf dem Koran, der Überlieferung (Sunna), den Entscheidungen der vier ersten Kalifen und den Rechtssprüchen der großen Imâme; danach entscheiden die unter dem Scheich ul-Islam stehenden geistl. Gerichte; über ihm der Appellhof in Stambul; seit 1847 neben den geistl. auch weltliche Gerichte. Elementarschulen teils Primärschulen (sehr dürftig), teils Vorbereitungsschulen; etwas höher stehen die Ruschdije-Schulen, eine Art Realschulen, außerdem das kaiserl. Lyzeum von Galata-Serai, höhere Verwaltungs- und Rechtsschulen, Forst- und Bergwerksschulen, Lehrerseminar, Universität in Konstantinopel (1900) u.a. Wappen zeigt Abb. 1891; Flagge: weißer Sichelmond auf Rot, vor ihm der Stern Jupiter [Tafel: Flaggen]. Orden s. Beilage: Orden. Einteilung in Wilajets, welche in Sandschaks und Kazas zerfallen, und in Mutessarifliks.

Geschichte. Die Osmanen sind ein oghusisch-türk. Stamm, welcher 1224 vor den Mongolen aus der pers. Landsch. Chorassan nach Kleinasien flüchtete und unter Osman (1288-1326) 1299 das T. R. zwischen Angora und Brussa gründete. Dessen Sohn Orchan (1326-59) eroberte Brussa, das er zu seiner Residenz machte, und faßte 1356 durch die Eroberung von Gallipoli in Europa festen Fuß. Sein Sohn Murad I. (1359-89) verlegte 1362 die Residenz nach Adrianopel, unterwarf Thrazien und fiel 1389 siegend gegen die Serben auf dem Amselfelde. Bajazet I. (1389-1403) besiegte die Christen unter Sigismund von Ungarn 1396 bei Nikopolis, wurde von den Mongolen unter Timur bei Angora 1402 geschlagen und gefangen. Nach langem Zwist seiner Söhne erlangte Mohammed I. (1413-21) die Alleinherrschaft; sein Sohn Murad II. (1421-51) schlug die Ungarn 1444 bei Varna, 1448 bei Kossowa. Mohammed II. (1451-81) eroberte 1453 Konstantinopel (seitdem Residenz), 1461 Trapezunt, 1463 Bosnien, unterwarf 1475 den Tatarenchan in der Krim. Die Regierung seines Sohnes Bajazet II. (1481-1512) war fast tatenlos. Selim I. (1512-20) eroberte Syrien und Ägypten; Soliman II., der gewaltigste türk. Sultan (1520-66), 1521 Belgrad, 1522 Rhodus, 1526 nach dem Siege bei Mohács halb Ungarn, drang 1529 bis Wien vor, gewann 1534 von den Persern die Länder am Wansee, Täbris und Bagdad. Unter Selim II. (1566-74) verloren die Türken die Seeschlacht bei Lepanto 1571; von da an datiert der Verfall des T. R. Unter Murad III. (1574-95), Mohammed III. (bis 1603), Achmed I. (bis 1617), Mustapha I. (bis 1618), Osman II. (bis 1622), Murad IV. (bis 1640) und Ibrahim I. (bis 1648) nahm die Verweichlichung, die Günstlingswirtschaft und der Haremseinfluß immer mehr zu, die Janitscharen rissen die Herrschaft an sich. Unter Mohammed IV. (1648-87) stellte Mehemed Kjöprili mit blutiger Strenge die Ordnung im Innern wieder her; dessen Sohn Achmed, seit 1661 Großwesir, verlor zwar die Schlacht bei St. Gotthard 1. Aug. 1664, erwarb aber 1669 Kreta, 1676 Podolien und einen Teil der Ukraine. 1681 mußten die Türken das Gebiet l. vom Dnjestr an die Russen abtreten; 1683 wurden sie unter Kara-Mustapha vor Wien geschlagen, durch den Sieg des Herzogs von Lothringen bei Mohács 12. Aug. 1687 verloren sie Ungarn. Weder Soliman III. (1687-91), noch Achmed II. (1691-95) vermochten das Verlorene wiederzugewinnen; nach den Niederlagen bei Slankamen (19. Aug. 1691) und bei Zenta (11. Sept. 1697) mußte Mustapha II. (1695-1703) im Frieden von Karlowitz 1699 Siebenbürgen und Ungarn an Österreich, Asow an Rußland, Morea und Dalmatien an Venedig, die Ukraine und Podolien an Polen abtreten. Achmed III. (1703-30) eroberte Morea zurück, mußte aber im Frieden zu Passarowitz 21. Juli 1718 das Banat, Belgrad und die Kleine Walachei Österreich überlassen. Mahmud I. (1730-54) erwarb im Frieden von Belgrad 1739 Belgrad und die Kleine Walachei wieder. Auf Osman III. (1754-56) folgte Mustapha III. (1756-74), der (seit 1769) so unglücklich gegen Rußland kämpfte, daß sein Nachfolger Abd ul-Hamid (1774-89) den ungünstigen Frieden von Kainardža 1774 schließen mußte, durch den Rußland ein gewisses Schutzrecht in der Moldau und Walachei und wichtige Plätze am Schwarzen Meer erwarb. Ein neuer Krieg gegen Rußland und Österreich 1787 wurde von Selim III. (1789-1807) durch den Frieden zu Sistov 1791 mit den Österreichern und zu Jassy 1792 mit den Russen beendet, wodurch nur Otschakow an letztere verloren ging. Ein 1806 abermals ausgebrochener Krieg mit Rußland wurde nach der Absetzung Mustaphas IV. (1807-8) unter Mahmud II. (1808-39) durch den Frieden von Bukarest 28. Mai 1812 beendet, wodurch der Pruth die Grenze gegen Rußland wurde. Indes bedrohten die zerrütteten innern Verhältnisse, insbes. die Aufstände in Ägypten, Syrien, Kleinasien, Serbien und Griechenland den Bestand des T. R. Zwar gelang Mahmud II. die Ausrottung der Janitscharen (1826) und die Unterwerfung mehrerer unbotmäßiger Paschas; nach einem neuen Kriege mit Rußland (1828-29) mußte er aber im Frieden zu Adrianopel die völlige Unabhängigkeit Griechenlands und die fast völlige der Donaufürstentümer anerkennen und nach einem Kriege mit Mehemed-Ali von Ägypten Syrien an diesen im Frieden von Kutahia 4. Mai 1833 abtreten. Letzteres erhielt Abd ul-Medschid (1839-61) durch die Vermittlung der Großmächte 1840 zurück; unter ihm begannen die innern Reformen mit der Promulgation des Hatt-i-Scherif von Gülhaneh 1839, der allen Nationen und Religionen gleich Rechte versprach. Der Krimkrieg (s.d.) brachte im Pariser Frieden 30. März 1856 der Türkei einen kleinen Gebietszuwachs am Pruth, außerdem wurde dieselbe in die europ. Völkerfamilie aufgenommen. Doch wurde es der Pforte immer schwerer, das Reich zusammenzuhalten. Mit Mühe wurde unter Abd ul-Asis (1861-76) ein Aufstand auf Kreta (1866-67) bewältigt; 1875 brach in der Herzegowina, 1876 in Bulgarien ein Aufstand aus. Murad V., der 29. Mai 1876 dem entthronten Abd ul-Asis gefolgt war, ward 31. Aug. für irrsinnig erklärt und durch Abd ul-Hamid II. ersetzt. Inzwischen hatte Montenegro und Serbien der Pforte den Krieg erklärt; der Nachteil der Serben veranlaßte die Einmischung Rußlands und darauf den Zusammentritt einer Konferenz der Großmächte zu Konstantinopel, die 20. Jan. 1877 resultatlos auseinanderging, da der Großwesir Midhat-Pascha 23. Dez. 1876 eine freisinnige Konstitution proklamierte. Als dieser 5. Febr. 1877 gestürzt wurde und 13. April der Krieg gegen Montenegro wieder begann, erklärte Rußland 24. April 1877 der Türkei den Krieg (s. Russisch-Türkischer Krieg 1877-78), welcher durch den Frieden von San Stefano 3. März 1878 beendet wurde. Im Berliner Kongreß Juni 1878 wurde die Unabhängigkeit Rumäniens, Serbiens und Montenegros, die Gebietserweiterungen erhielten, anerkannt, England zur Verwaltung und Besetzung Cyperns, Österreich zu der Bosniens und der Herzegowina ermächtigt, Kars, Ardahan und Batum an Rußland abgetreten, Bulgarien als Tributfürstentum und Ostrumelien als autonome Provinz organisiert. Der definitive Friede mit Rußland wurde 8. Febr. 1879 in Konstantinopel unterzeichnet. 1881 erfolgte nach langen Verhandlungen die Abtretung Südthessaliens an Griechenland. Durch die Erhebung der Bulgaren in Ostrumelien 18. Sept. 1885 erfolgte die faktische Vereinigung dieser Provinz mit dem Fürstentum Bulgarien. 1897 entstand ein neuer Aufstand auf Kreta, der zu einer Einmischung Griechenlands und zum Kriege mit diesem führte. Griechenland wurde besiegt, doch mußten die Türken das eroberte Thessalien gegen eine Geldentschädigung räumen. Kreta wurde Autonomie gewährt, und Prinz Georg von Griechenland zum Oberkommissar der Insel ernannt. Wiederholte Aufstände in Mazedonien (1902 und 1903) veranlaßten die Großmächte, auf Verwaltungsreformen zu dringen, deren Durchführung je ein russ. und ein österr. Zivilkommissar zu beaufsichtigen haben, und da die Finanznot der Türkei die Reformen zu hindern drohte, so erzwangen die Großmächte Dez. 1905 durch eine Flottendemonstration die Einsetzung einer internationalen Finanzkommission für Mazedonien.

Vgl. von Hellwald und Beck (2. Aufl., 2 Bde., 1878-79), zur Helle, »Die Völker des Osman. Reichs« (1876); Diefenbach, »Völkerkunde Osteuropas« (2 Bde., 1880); Truma »Die östl. Balkanhalbinsel« (1885); Boué (2 Bde., 1889); Cuinet (franz., 1890-94 u. 1896-1901); Grothe (1903); Geschichte von Hammer-Purgstall (2. Aufl. 1835-36), Zinkeisen (7 Bde., 1840-63), Hertzberg (1883), de la Jonquière (Par. 1881).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 877-879.
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