Landwehr

[14] Landwehr, als Kriegsreserve organisierte, zur Landesverteidigung im weitern Sinne bestimmte Streitkräfte; in Preußen nach Scharnhorsts Plan 17. März 1813 eingeführt, durch die Landwehrordnung vom 21. Nov. 1815 fest organisiert, bestand aus den gedienten Mannschaften in zwei Aufgeboten (bis 39. Lebensjahr). Durch das deutsche Reichsgesetz vom 11. Febr. 1888 wurde das 1867 beseitigte zweite Aufgebot wieder eingeführt [s. Beilage: Deutschland, Heer]. Ähnliche Einrichtungen bestehen fast überall, außer in Österreich-Ungarn (wo die L. gleich dem Heer aktiv dient), so in Frankreich die Territorialarmee, in Italien die Mobilmiliz. – Vgl. von Boguslawski (1893).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 14.
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