Landwehr [1]

[130] Landwehr (Landfrieden, Landgraben, Landheeg, Bannzaun, Gebück, Gehag, Letze, Zarge) heißt die bei den Deutschen im Mittelalter allgemein übliche Grenzbefestigung, die, aus einem mit undurchdringlichem Buschwerk besetzten Wall und breiten Gräben bestehend, größere und kleinere Landgebiete umschloß. Die Einrichtung ähnelt der im römischen Limes (s. d.) verkörperten, aber es ist um so weniger an dessen direkte Nachahmung zu denken, als sich auch bei afrikanischen Stämmen ganz ähnliche naheliegende Befestigungen finden. Wie jedes deutsche Dorf durch den Dorfgraben geschützt war, so hatten auch größere Gebiete (Gaue, Länder) ganz oder teilweise eine L., durch die nur an einzelnen Punkten Fall- und Gittertore Durchlaß gewährten und die oft mit Wachttürmen besetzt waren. Reicht die L. auch bestimmt in die fränkische Zeit zurück, so sind doch längst nicht alle Anlagen so alt; ihr planmäßiger Ausbau ist vielfach erst zu Ende des Mittelalters erfolgt. Wie der Rheingau (s. d.), so war z. B. auch das Gebiet der Reichsstädte Aachen (»Aachener Reich«) und Frankfurt a. M. mit einer L. umgeben, die sich bis ins 18. Jahrh. erhalten hat. Vgl. Würdinger, Kriegsgeschichte von Bayern (Münch. 1868 bis 1869, 2 Bde.); A. v. Cohausen, Die Befestigungsweisen der Vorzeit und des Mittelalters (hrsg. von M. Jähns, Wiesbad. 1898); Groß, Beiträge zur Geschichte des Aachener Reichs (Aachen 1894).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 130.
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