[875] Islâm (arab.), d.i. Hingebung an Gott, nannte Mohammed (s.d.) die durch ihn gestiftete Religion. Die ältesten Dokumente des I. sind das Offenbarungsbuch, Koran (s.d.), und die im Hadîth (s.d.) ausgeprägte Gesinnung der ältesten Gläubigen. Was aus der Zeit der ersten Generationen als Brauch und Gesetz überliefert ist, nennt man die Sunna des I. Außer dem Glauben an die ausschließliche Einigkeit Allâhs und das Bekenntnis zu Mohammed als dem Siegel der Propheten fordert der I. folgende Leistungen und Riten von den Rechtgläubigen: den fünfmal täglich zu verrichtenden Gottesdienst (Salât), die Almosensteuer (Zakât), das Fasten im Ramadân (Saum) und die Wallfahrt zur Kaaba (Haddsch). Außerdem verpflichtet der I. zum Glauben an den göttlichen Ursprung des Koran, an die dem Mohammed zur Voraussetzung dienende Reihe der Propheten, an die Engel, an göttliche Vorherbestimmung, an das Jenseits mit Sohn und Strafe, an das Jüngste Gericht und die Auferstehung. Die sehr früh aufgetauchten Streitigkeiten über die Legitimität der Erbfolge im Kalifat hatte die Trennung der Bekenner des I. in Sunniten und Schiiten zur Folge; diese zerfallen unter sich wieder in verschiedene Parteien. Beiden entgegengesetzt sind die Châridschiten. Auch die dogmatischen Streitfragen hatten die Bildung von Religionsparteien, nicht Sekten, zur Folge; unter denselben sind die Mu'taziliten als die Vertreter nationalistischer Lehren hervorzuheben. Auch der Mystizismus (s. Sufismus) ist in die Entwicklung des I. eingedrungen und hat in neuester Zeit zur Entstehung einer Sekte (s. Babi) geführt. Den Puritanismus vertreten die Wahhâbiten. Durch glückliche Kriege hat sich der I. sehr früh über einen großen Teil Asiens und Afrikas verbreitet; seine Machtstellung in Europa wurde durch die Niederlage der Türken vor Wien (1683) zurückgedrängt.- Die Gesamtzahl der Bekenner des I. beträgt ungefähr 245 Millionen. [Karte: Bevölkerung II, 4] – Vgl. von Kremer (1868 u. 1873), Sell (1880), Goldziher (1889-90), T. W. Arnold (1896), Jansen (1898).