Regierung

[505] Regierung, teils der Inbegriff der Staatsgewalt, im Gegensatz zum Volk, teils die den Willen des Staatsoberhaupts ausführenden Organe, insbes. das Staatsministerium; in manchen Staaten auch Bezeichnung von Verwaltungsbehörden, wie in Preußen der Unterabteilungen (Regierungsbezirke) einer Provinz mit einem Regierungspräsidenten an der Spitze und Regierungs- und Oberregierungsräten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 505.
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