Regierungsbauführer

[505] Regierungsbauführer, durch Bestehen der ersten Hauptprüfung an einer Technischen Hochschule erworbener Titel eines Ingenieurs oder Architekten; nach dreijähriger praktischer Tätigkeit und Ablegung der zweiten Hauptprüfung führt er den Titel Regierungsbaumeister.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 505.
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