Gemüse

[660] Gemüse, Gewächse, die entweder ganz oder in ihren Wurzeln, Stengeln, Blättern, Früchten und Samen zur menschlichen Nahrung verwandt werden. Man unterscheidet 1) Kohlgewächse (Blatt-, Kopf-, Rosen-, Blumenkohl, Wirsing, Kohlrabi); 2) Spinat-G. (Spinat, Sauerampfer, Gartenmelde, Mangold); 3) Salatgewächse (Gartensalat, Endivie, Feldsalat, Garten-, Brunnenkresse, Rapünzchen); 4) Lauchgewächse (Porree, Schalotte, Schnittlauch, Zwiebel, Knoblauch); 5) Wurzel- und Knollengewächse (Kohlrübe, Mohrrübe, Kartoffel, Schwarzwurzel, Sellerie, Rote Rübe, Rettich); 6) Hülsengewächse (Erbsen, Bohnen, Linsen); 7) Kürbisgewächse (Kürbis, Gurke, Melone); 8) Spargelartige Gewächse (Spargel, Rhabarber, Artischocken). Komprimierte G. (Gemüsekonserven, Gemüsepräserven) sind G., die durch Austrocknen konserviert und durch Zusammenpressen leicht transportabel gemacht werden. – Über Gemüsebau vgl. Groß (1904), Böttner (4. Aufl. 1904), Lucas (6. Aufl. 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 660.
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