Blatt

Botanik. I.
Botanik. I.

[217] Blatt (Folĭum), das im typischen Falle flächenförmig ausgebreitete, der Assimilation dienende Seitenorgan des Stengels [Tafel: Botanik I, 8-30]. Es besteht aus dem Ober-B., dem Blattgrunde und dem dazwischen eingeschalteten Blattstiel. Das erste ist die eigentliche Spreite, aus dem zweiten entwickelt sich die Blattscheide oder die Nebenblätter (Stipulae). Nach ihrer Stellung teilt man die B. ein in 1) Nieder-B., meist schuppenförmige, nichtgrüne Schutzorgane an Knospen, an Zwiebeln als Zwiebelschalen und an Knollen und Rhizomen. 2) Laub-B., grüne, die Ernährung besorgende B. im eigentlichen Sinne. Nach ihrer Insertion unterscheidet man sitzende [217] (ohne Stiel, stengelumfassende, herablaufende), nach der Form des Blattrandes ganzrandige, gesägte, gezähnte, gekerbte, ausgeschweifte, nach ihrer Gliederung gelappte, geschnittene, fingerförmige, gefiederte (doppelt, dreifach), nach ihrer Nervatur solche mit streifiger (Monokotyledonen) und solche mit netzadriger (Dikotyledonen), nach ihrer Stellung am Stengel gegenständige, dekussierte, quirl- oder wirtelständige, spiralständige. 3) Hoch-B., meist gefärbte Deckorgane der Blütensprosse (Brakteen). 4) Blüten-B., bestehend aus den meist grünen Kelch-B., den oft lebhaft gefärbten Blumen-B. und den stark modifizierten, die Fortpflanzungsorgane bergenden Staub- und Frucht- B. Anatomisch besteht das Laub-B. der höhern Pflanzen aus dem Palissaden- und dem Schwammparenchym.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 217-218.
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